21.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket wird von Gesundheits- und Sozialexperten begrüßt.
Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt.



21.01.21 - Die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz rechtfertigt keine Minderung des Gewinns aus der Veräußerung des Fahrzeugs
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt keine Gewinnkorrektur. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.06.2020 (VIII R 9/18) entschieden. Im Streitfall nutzte der Kläger einen PKW, den er im Jahr 2008 angeschafft und seinem Betriebsvermögen zugeordnet hatte, zu 25 Prozent für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 Prozent für private Zwecke. Ab dem Jahr 2008 berücksichtigte das Finanzamt (FA) bei der Einkommensteuerveranlagung des Klägers einerseits antragsgemäß AfA für den PKW. Andererseits erfasste das FA wegen der privaten Nutzung des betrieblichen PKW auch Betriebseinnahmen in Höhe von 75 Prozent der für das Fahrzeug entstandenen Aufwendungen einschließlich der AfA.

21.01.21 - Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket wird von Gesundheits- und Sozialexperten begrüßt. Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über das Gesetzespaket in schriftlichen Stellungnahmen. Das vom Bundestag und Bundesrat am 18. November 2020 beschlossene Gesetz trat nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Regelungen in dem Gesetzentwurf berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet die Vorlage der Regierungsfraktionen von Union und SPD eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des IfSG werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung des Coronavirus konkret aufgeführt.

21.01.21 - EEG: "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen"
Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme, die die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Außerdem hätte "mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG" ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen - im Hinblick auf das bestehende System - begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann", bilanziert der Bundesrat.


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