Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal
FDP-Fraktion verlangt eine Stärkung der Corporate Governance bei börsennotierten beziehungsweise bei kapitalmarktorientierten Unternehmen
Die BaFin müsse ihre Zeit und Aufmerksamkeit auf große Risiken konzentrieren
Die FDP-Fraktion fordert als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarktes. In einem Antrag (19/23120) der FDP-Fraktion heißt es, der Finanzstandort Deutschland habe durch den Bilanzskandal um den Münchner Finanztechnologiekonzern Wirecard AG schweren Schaden genommen. Um das Vertrauen von Anlegern und Investoren zurückzugewinnen, müssten organisatorische, strukturelle und personelle Missstände bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei der Abschluss- und Konzernprüfung sowie bei staatlichen Aufsichtsbehörden konsequent beseitigt werden.
Im Einzelnen verlangt die FDP-Fraktion eine Stärkung der Corporate Governance bei börsennotierten beziehungsweise bei kapitalmarktorientierten Unternehmen. Außerdem soll die Abschlussprüfung reformiert werden. Es müsse dringend eine zuständige Behörde benannt werden, an die Abschlussprüfer ihre Mitteilungen richten könnten. Angesichts des eklatanten Vollzugsdefizits ist nach Ansicht der FDP-Fraktion auch eine Restrukturierung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich.
Die BaFin müsse ihre Zeit und Aufmerksamkeit auf große Risiken konzentrieren. Es dürfe nicht sein, dass die Finanzaufsicht kleine Finanzinstitute oder Finanzdienstleister genauso intensiv beaufsichtige wie große, international aufgestellte Akteure. Außerdem werden in dem Antrag die Bemühungen der Deutschen Börse AG begrüßt, die Mindestanforderungen für DAX-Unternehmen zu reformieren. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 20.01.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.