11.01.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung
Die FDP-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht



11.01.21 - 56 Prozent der Bundesbürger sehen geplanten Rechtsanspruch auf Homeoffice kritisch
Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung. Eine Mehrheit von 56 Prozent würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, nicht begrüßen. Dem stehen 40 Prozent gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Das Bundesarbeitsministerium plant, ein Recht auf Homeoffice einzuführen, wonach alle Erwerbstätigen, deren Tätigkeit von Zuhause aus ausgeübt werden kann, einen Anspruch darauf haben, ihren Arbeitsort an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr frei zu wählen. An dieser Frage scheiden sich die Generationen: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51 Prozent mehrheitlich begrüßt, überwiegt in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58 Prozent.

11.01.21 - FDP: Wenn analoge Warenströme in Europa auf keine Grenzen stoßen sollen, dann muss selbiges auch für die digitale Wirtschaft gelten
Die FDP-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Bestimmungen in der Wettbewerbsaufsicht für digitale Plattformen und der Entwurf müssten dahingehend geändert werden, dass eine klare und scharfe Definition von digitalen Plattformen mit marktbeherrschender Stellung geschaffen und im Gesetzestext verdeutlich wird, wodurch sich entsprechende Bestimmungen ausschließlich auf digitale Plattformunternehmen beziehen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag. Sperren für Unternehmen, die auf digitalen Plattformen tätig sein wollen, müssten begründet werden. Zudem formulieren die Abgeordneten Regelungen zum Umgang mit Daten, die sie als praktikabel abseits des Kartellrechts erachten. Sie sollen für Unternehmen gelten, die auf digitalen Plattformen tätig sind.

11.01.21 - Mögliches Fleisch-Preiswerbeverbot würde in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) prüft derzeit ein Preiswerbeverbot für Fleisch. Dabei habe die juristische Prüfung ergeben, dass ein mögliches Preiswerbeverbot in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen würde und daher einer entsprechenden Rechtfertigung bedürfe. Ferner sei unionsrechtlich die Warenverkehrsfreiheit zu beachten, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/22812) der FDP-Fraktion. Dazu heißt es weiter, dass die Preisbildung nicht Gegenstand der vom BMEL vorgesehenen Regelung sei. Die Regelung soll sich auf Werbeaussagen beziehen, die den besonders günstigen Preis als Argument für den Erwerb von Fleisch verwenden.


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