Regierung prüft ein Preiswerbeverbot für Fleisch
Mögliches Fleisch-Preiswerbeverbot würde in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner kündigte am 22. August 2020 an, in der Kommunikation für Werbe- und Marketingzwecke des Einzelhandels gegenüber dem Verbraucher eine Preisangabe für Fleisch verbieten zu wollen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) prüft derzeit ein Preiswerbeverbot für Fleisch. Dabei habe die juristische Prüfung ergeben, dass ein mögliches Preiswerbeverbot in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen würde und daher einer entsprechenden Rechtfertigung bedürfe. Ferner sei unionsrechtlich die Warenverkehrsfreiheit zu beachten, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/23205) auf eine Kleine Anfrage (19/22812) der FDP-Fraktion.
Dazu heißt es weiter, dass die Preisbildung nicht Gegenstand der vom BMEL vorgesehenen Regelung sei. Die Regelung soll sich auf Werbeaussagen beziehen, die den besonders günstigen Preis als Argument für den Erwerb von Fleisch verwenden. Es gehe darum, eine Werbung zu verhindern, die den Eindruck erweckt, der Preis sei der Parameter, auf den es bei dem Erwerb von Fleisch ankomme. Eine solche Werbung erscheine im Hinblick auf den besonderen Stellenwert von Fleisch als ein von Nutztieren gewonnenes Lebensmittel problematisch. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 11.01.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.