Regierung prüft ein Preiswerbeverbot für Fleisch
Mögliches Fleisch-Preiswerbeverbot würde in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner kündigte am 22. August 2020 an, in der Kommunikation für Werbe- und Marketingzwecke des Einzelhandels gegenüber dem Verbraucher eine Preisangabe für Fleisch verbieten zu wollen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) prüft derzeit ein Preiswerbeverbot für Fleisch. Dabei habe die juristische Prüfung ergeben, dass ein mögliches Preiswerbeverbot in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen würde und daher einer entsprechenden Rechtfertigung bedürfe. Ferner sei unionsrechtlich die Warenverkehrsfreiheit zu beachten, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/23205) auf eine Kleine Anfrage (19/22812) der FDP-Fraktion.
Dazu heißt es weiter, dass die Preisbildung nicht Gegenstand der vom BMEL vorgesehenen Regelung sei. Die Regelung soll sich auf Werbeaussagen beziehen, die den besonders günstigen Preis als Argument für den Erwerb von Fleisch verwenden. Es gehe darum, eine Werbung zu verhindern, die den Eindruck erweckt, der Preis sei der Parameter, auf den es bei dem Erwerb von Fleisch ankomme. Eine solche Werbung erscheine im Hinblick auf den besonderen Stellenwert von Fleisch als ein von Nutztieren gewonnenes Lebensmittel problematisch. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 11.01.21
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