28.08.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Anstelle von zusätzlicher Regulierung, Haftungsverschärfungen und Pflichtversicherungen bräuchten die Unternehmen mehr Anreize, in die Entwicklung und den Einsatz der KI-Technologie zu investieren
Die Frage, wie das Überwachungssystem eines Unternehmens und das Zusammenspiel der einzelnen Unternehmensfunktionen ausgestaltet werden, lässt der Gesetzgeber weitestgehend unbeantwortet



28.08.20 - IZS warnt Zeitarbeitsentleiher vor erhöhtem Subsidiärhaftungsrisiko wegen Corona-Krise
Die Stundung von Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträgen gehört zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Diese Option wird insbesondere von Zeitarbeitsfirmen vermehrt genutzt, so das IZS Institut für Zahlungssicherheit, Risiko-Informationsdienstleister für die deutsche Zeitarbeitsbranche. Für Zeitarbeitskräfte leihende Unternehmen erhöht sich damit das Risiko der Subsidiärhaftung deutlich, warnt das IZS. Diese greift, wenn Personaldienstleister fällige Beiträge zur Sozialversicherung (SV) und zur Berufsgenossenschaft (BG) nicht bezahlen können. Verschärft wird die Situation der Branche durch die reale Rezessionsgefahr, so dass perspektivische Umsätze ebenfalls bedroht sind.

28.08.20 - Neue Stellungnahme: Zusammenwirken von Interner Revision und Risikomanagement
Die Frage, wie das Überwachungssystem eines Unternehmens und das Zusammenspiel der einzelnen Unternehmensfunktionen ausgestaltet werden, lässt der Gesetzgeber weitestgehend unbeantwortet. Interne Revision und Risikomanagement sind wichtige Funktionen der Unternehmensführung und insbesondere des Überwachungssystems. Die Frage des Zusammenwirkens dieser beiden wichtigen Unternehmensfunktionen ist nun Thema einer neuen Stellungnahme von DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. und RMA Risk Management & Rating Association e.V. Der Vorstand einer AG etwa ist gesetzlich zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichtet. Der Aufsichtsrat muss überwachen, wie wirksam Risikomanagement und Internes Revisionssystem sind. Die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten schaffen in der Praxis vielfach Verunsicherung.

28.08.20 - Regulierung von Künstlicher Intelligenz auf europäischer Ebene: Nur 9 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland nutzen aktuell KI-Anwendungen
Der Digitalverband Bitkom warnt vor einer Überregulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa. Dadurch könnten europäische Unternehmen von einer Nutzung der Zukunftstechnologie abgeschreckt werden und ein Wettbewerbsnachteil gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern entstehen. Nach einer langen Vorlaufzeit, in der sich die EU-Gremien vor allem mit ethischen Aspekten von Künstlicher Intelligenz beschäftigt haben, wird der Rechtsausschuss des EU-Parlaments heute einen Berichtsentwurf zu Haftungsfragen diskutieren. Darin wird die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung für Künstliche Intelligenz in Hochrisiko-Anwendungen vorgeschlagen. Haftbar soll danach der Betreiber der KI-Anwendung sein, also zum Beispiel der Unternehmer, der eine Maschine einsetzt, die mit einer lernenden Software ausgestattet ist. Der Betreiber soll darüber hinaus gezwungen werden, eine Pflichtversicherung für mögliche Risiken abzuschließen.


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