22.09.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Věra Jourová: "Die Datenschutz-Grundverordnung ist das perfekte Beispiel dafür, wie die Europäische Union das Leitmotiv Grundrechte nutzt, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU zu stärken und die Unternehmen dabei zu unterstützen, die digitale Revolution zu meistern"
Der EU-Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet zeigt Wirkung: IT-Unternehmen prüfen mittlerweile 90 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden



22.09.20 - EU-Datenschutzregeln zeigen gewünschte Wirkung, doch nationale Behörden brauchen bessere Ausstattung
Vor zwei Jahren trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die Kommission hat eine erste positive Bilanz gezogen. Eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts spielen die nationalen Datenschutzbehörden. Diese müssen mit angemessenen personellen, technischen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, betont die Kommission in ihrem Bericht. Hier gibt es zwischen den Mitgliedstaaten noch große Unterschiede. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden kann noch verbessert werden, um eine echte gemeinsame Datenschutzkultur zu erreichen. Die Datenschutzgrundverordnung garantiert EU-weit geltende Rechte bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

22.09.20 - Illegale Hetze im Internet: EU-Verhaltenskodex zeigt Wirkung, aber Plattformen müssen transparenter werden
Der EU-Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet zeigt Wirkung: IT-Unternehmen prüfen mittlerweile 90 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Das zeigt die fünfte Bewertung des EU-Verhaltenskodex, den die EU-Kommission in Brüssel vorgestellt hat. Doch die EU-Kommission sieht Verbesserungsbedarf bei Transparenz und den Rückmeldungen an Nutzer. Das geplante neue Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodex in den letzten vier Jahren aufgreifen. "Die Zeit ist jetzt reif, sicherzustellen, dass alle Plattformen im gesamten Binnenmarkt die gleichen Verpflichtungen haben, und in der Gesetzgebung die Verantwortlichkeiten der Plattformen zu klären, um die Benutzer online sicherer zu machen. Was offline illegal ist, bleibt auch online illegal", so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz.

22.09.20 - EU-Kommission stellt klar, wie finanzielle EU-Sanktionen umzusetzen sind
Die Europäische Kommission muss dafür sorgen, dass restriktive Maßnahmen der EU (Sanktionen) wirksam und einheitlich umgesetzt werden. Deshalb hat sie am Freitag eine Stellungnahme herausgegeben, in der sie präzisiert, wie geltende finanzielle Sanktionen auszulegen sind und wie insbesondere beim Einfrieren von Vermögenswerten zu verfahren ist. Beim Einfrieren von Vermögenswerten werden Bankkonten und andere Vermögenswerte von Personen, die im Rahmen einer Sanktionsregelung der EU namentlich erfasst sind, gesperrt. Die Stellungnahme soll bei den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten für Klarheit sorgen, wie restriktive Maßnahmen der EU in diesem Bereich umzusetzen sind. Gegenstand der Stellungnahme sind die Sanktionen, die mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, eingeführt wurden. Nationale Behörden in der EU, die für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig sind, hatten die Kommission um diese Stellungnahme gebeten.


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