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Bekämpfung von Hetze im Internet


Illegale Hetze im Internet: EU-Verhaltenskodex zeigt Wirkung, aber Plattformen müssen transparenter werden
Gesetz soll einen europäischen Rahmen für digitale Dienste schaffen



Der EU-Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet zeigt Wirkung: IT-Unternehmen prüfen mittlerweile 90 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Das zeigt die fünfte Bewertung des EU-Verhaltenskodex, den die EU-Kommission in Brüssel vorgestellt hat. Doch die EU-Kommission sieht Verbesserungsbedarf bei Transparenz und den Rückmeldungen an Nutzer. Das geplante neue Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodex in den letzten vier Jahren aufgreifen.

"Die Zeit ist jetzt reif, sicherzustellen, dass alle Plattformen im gesamten Binnenmarkt die gleichen Verpflichtungen haben, und in der Gesetzgebung die Verantwortlichkeiten der Plattformen zu klären, um die Benutzer online sicherer zu machen. Was offline illegal ist, bleibt auch online illegal", so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz.

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: "Das neue Gesetz wird einen europäischen Rahmen für digitale Dienste schaffen und bestehende Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Hassreden im Internet ergänzen. Ich werde auch verbindliche Transparenzmaßnahmen für Plattformen prüfen, um zu klären, wie sie mit illegalen Hassreden auf ihren Plattformen umgehen."

Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt. Die jüngste Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren. Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.

Nächste Schritte
Die Ergebnisse, die bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren erzielt wurden, werden in die laufenden Überlegungen einfließen, wie Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Rahmen des künftigen Gesetzespakets für digitale Dienste verstärkt werden können.

Die Kommission hatte am 2. Juni eine öffentliche Konsultation zum Gesetz über digitale Dienste gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Meinungen, Fakten und Daten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Online-Plattformen, wissenschaftlichen Kreisen, der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern einholen, die dabei helfen sollen, das künftige Regelwerk für digitale Dienste auszugestalten. Themen der Konsultation, die bis zum 8. September läuft, sind u. a. Online-Sicherheit, freie Meinungsäußerung, Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft.

Hintergrund
Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt "die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe" als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.

In Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze präsentierte die Europäische Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen " Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet".

Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 22.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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