14.05.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im September 2019 sind sie in vollem Umfang in Kraft getreten: Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive), die meist mit der Abkürzung PSD2 bezeichnet wird, und die technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS), die vorschreiben, wie PSD2 umzusetzen ist.
Die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassenen Mitglieder des Kabinenpersonals haben keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich



14.05.20 - Wie weit sind deutsche Unternehmen mit der Umsetzung neuer EU-Regeln, die 2020 in Kraft treten? Internet of Things, ESEF & E-Invoicing
Ab November 2020 müssen Unternehmen Rechnungen an den Bund elektronisch ausstellen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle Auftragnehmer. Dennoch unterscheiden sich große und kleinere Unternehmen recht deutlich, was den Einsatz von E-Invoicing angeht, so das Ergebnis einer Befragung von 523 Unternehmen, durchgeführt von Handelsblatt Research Institute, YouGov und Comarch. Der Stichtag rückt näher: Am 27 November 2020 tritt die nächste Stufe der EU-Richtlinie 2014/55/EU in Kraft. Nach jetzigem Stand müssen dann alle Zulieferer öffentlicher Behörden auf Bundesebene sowie in Bremen ihre Rechnungen elektronisch ausstellen.

14.05.20 - Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin
Die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassenen Mitglieder des Kabinenpersonals haben keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Für das Kabinenpersonal der Air Berlin war auf der Grundlage eines mit ver.di geschlossenen Tarifvertrags (TVPV) die Personalvertretung Kabine errichtet. Nach § 83 Abs. 3 TVPV ist den Arbeitnehmern ein Nachteilsausgleich zu zahlen, wenn eine geplante Betriebsänderung durchgeführt wird, ohne dass über sie ein Interessenausgleich mit der Personalvertretung Kabine versucht wurde, und sie infolge dieser Maßnahme entlassen werden. Anfang Oktober 2017 unterrichtete Air Berlin die Personalvertretung Kabine über die geplante Stilllegung des Geschäftsbetriebs zum 31. Januar 2018. Nachdem die Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs erfolglos blieben, rief Air Berlin die Einigungsstelle an. Diese erklärte sich am 10. Januar 2018 für unzuständig.

14.05.20 - PSD2: Alles, was man wissen muss
Im September 2019 sind sie in vollem Umfang in Kraft getreten: Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive), die meist mit der Abkürzung PSD2 bezeichnet wird, und die technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS), die vorschreiben, wie PSD2 umzusetzen ist. Die Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und verpflichtet sämtliche Finanzinstitute, ihre Kundendaten und Zahlungsnetzwerke für Zahlungsdienstleister (Payment Service Providers, PSP) und andere Drittanbieter (Third Party Providers, TPP) zu öffnen. Ziel der Richtlinie ist es, das Monopol der Finanzinstitute auf die Daten ihrer Nutzer abzuschaffen, den Wettbewerb zu stärken und neue, innovative Finanzlösungen zu fördern sowie gleichzeitig Standards zur Gewährleistung der Interoperabilität und der Sicherheit von Nutzerdaten festzulegen.


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