Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Einschränkungen einer Datenweitergabe


EDSA zum internationalen Datentransfer zwischen Behörden
Das Ergebnis ist ausgewogen zwischen strengen Datenschutzanforderungen und flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten



Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 19. Februar Leitlinien für den internationalen Datentransfer zwischen Behörden und von Behörden zu internationalen Organisationen beschlossen. Der Ausschuss stellt damit klar, dass auch staatliche Stellen ihre internationalen Datentransfers absichern müssen.

Die Richtlinien legen spezifische Schutzmaßnahmen fest, wenn Behörden personenbezogene Daten an Partnerbehörden in Drittländern oder an internationale Organisationen übermitteln. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber begrüßte die Einigung: In der Datenschutzrichtlinie waren keine spezifischen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Der EDSA macht heute eindeutig, dass der Datenschutz bei internationalen Datentransfers zwischen Behörden rechtlich bindend und durchsetzbar geregelt sein muss.

Das Ergebnis ist ausgewogen zwischen strengen Datenschutzanforderungen und flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten. Die Leitlinien geben eine praxisorientierte Anleitung, wie Datenübermittlungen in Drittländer mit anderer Behördenkultur und anderem Rechtsrahmen auf Grundlage der DSGVO ermöglicht werden können. Sie beschreiben beispielsweise notwendige Einschränkungen einer Datenweitergabe durch die Behörden in Drittländern oder die Abhilfemöglichkeiten für betroffene Personen. Der Ausschuss betont außerdem, dass durch eine unabhängige Stelle überwacht werden muss, ob die Behörden ihre Verpflichtungen einhalten.

Die Leitlinien können nun zunächst im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden, bevor der EDSA sie endgültig annehmen wird. (BfDI: ra)

eingetragen: 23.02.20
Newsletterlauf: 13.05.20


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen