06.08.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Laut Bundesregierung sind in Deutschland derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und insbesondere die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt
Die Bundesregierung wird den von der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland betroffenen Pauschalreisenden ein einfaches, kostenfreies, onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen


06.08.20 - Entscheidungsverkündung in der Sache I ZR 139/15 (Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte)
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verkündete seine Enscheidung, ob die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann. Die mündliche Verhandlung fand am 9. Januar 2020 statt. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Bundesrepublik Deutschland, die im vorliegenden Verfahren durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten wird. Dieses lässt wöchentlich einen militärischen Lagebericht über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und Entwicklungen im Einsatzgebiet erstellen.

06.08.20 - Klärung des Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz
Laut Bundesregierung sind in Deutschland derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und insbesondere die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt. Es handle sich dabei um ein Verfahren zur Herausgabe von Berichten der Internen Revision der KfW, um eines zur Herausgabe von Informationen über Aktivitäten im Salonga-Nationalpark Kongo sowie ein Eilverfahren zum selben Gegenstand, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

06.08.20 - Entschädigung der Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz
Die Bundesregierung wird den von der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland betroffenen Pauschalreisenden ein einfaches, kostenfreies, onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen. Das schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Ziel der Bundesregierung sei es, den Produktivbetrieb im Frühjahr aufzunehmen und den überwiegenden Teil der geltend gemachten Schäden bereits im Jahr 2020 zu regulieren. Angesichts der großen Anzahl von in Rede stehenden Reisebuchungen, deren Komplexitätsgrad im Einzelfall noch nicht bekannt sei, seien weitere Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.


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