Status der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Klärung des Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz
Um welche Gerichtsverfahren zu welchen konkreten einzelnen Sachverhalten handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Laut Bundesregierung sind in Deutschland derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und insbesondere die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt. Es handle sich dabei um ein Verfahren zur Herausgabe von Berichten der Internen Revision der KfW, um eines zur Herausgabe von Informationen über Aktivitäten im Salonga-Nationalpark Kongo sowie ein Eilverfahren zum selben Gegenstand, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/18485) auf eine Kleine Anfrage (19/17717) der AfD-Fraktion.
Die KfW vertrete die Rechtsauffassung, dass sie nicht als Behörde, sondern als sonstige Bundeseinrichtung nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 des IFG einzustufen sei, heißt es darin. Danach sei die KfW zur Informationsherausgabe nur verpflichtet, sofern und soweit sie öffentlich-rechtlich tätig werde. Sofern sie privatrechtlich handle, sei sie nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Die Bundesregierung betont, sie warte das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in dieser Sache ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.05.20
Newsletterlauf: 06.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.