28.09.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren
Vom wirtschaftlichen Aufschwung beflügelt, forcieren Unternehmen ihre Bemühungen in punkto Digitalisierung – auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, ändert hieran wenig



28.09.18 - Nach Erhalt der Kündigung meldete sich der Kläger arbeitsunfähig krank und legte der Beklagten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG kann trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Der Kläger war seit dem Jahre 2012 bei dem beklagten Bauunternehmen als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 13,00 Euro brutto.

28.09.18 - Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen. Der Zeitraum, während dessen die Vergleichsverhandlungen andauern, wird entsprechend § 209 BGB in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet. § 203 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung eintritt, findet auf arbeitsvertragliche Ausschlussfristen keine entsprechende Anwendung.

28.09.18 - Ein halbes Jahr NetzDG: Bitkom zieht ernüchternde Bilanz
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken", kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG. Zwar ist weiterhin unklar, für welche Netzwerke genau das NetzDG gilt, doch haben die auf jeden Fall betroffenen Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube jetzt erstmals ihre Berichte vorgestellt. Darin informieren sie über gelöschte Inhalte und Beschwerdeverfahren der vergangenen sechs Monate, wie es das NetzDG vorschreibt.

28.09.18 - DSGVO: Deutsche Unternehmen sehen Daten am wenigsten geschäftskritisch
Volle Auftragsbücher, steigende Absatzzahlen und Rekordgewinne – die deutsche Wirtschaft befindet sich unentwegt im Aufwind. Vom wirtschaftlichen Aufschwung beflügelt, forcieren Unternehmen ihre Bemühungen in punkto Digitalisierung – auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, ändert hieran wenig. Neun von zehn Firmen begreifen den digitalen Wandel als Chance, wie die Studie von Bitkom zeigt. Doch mit Luft nach oben. Denn oft scheinen hier Anspruch und Wirklichkeit auseinanderzugehen.


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