Ein halbes Jahr NetzDG: Bitkom zieht ernüchternde Bilanz Unternehmen legen erstmals Löschberichte vor
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken", kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG. Zwar ist weiterhin unklar, für welche Netzwerke genau das NetzDG gilt, doch haben die auf jeden Fall betroffenen Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube jetzt erstmals ihre Berichte vorgestellt.
Darin informieren sie über gelöschte Inhalte und Beschwerdeverfahren der vergangenen sechs Monate, wie es das NetzDG vorschreibt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Die jetzt vorgelegten Berichte dokumentieren das Versagen des Rechtsstaats in der digitalen Welt. Schwerstkriminalität wie Kinderpornographie und terroristische Inhalte entfernen die großen Netzwerke erfolgreich von ihren Plattformen. Dafür hätte es den tiefen Grundrechtseingriff durch das NetzDG nicht gebraucht. Die Beantwortung schwieriger juristischer Fragen aber – z.B. an der Grenze von freier Meinungsäußerung, Satire und Straftaten – sollte der Staat nicht an Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen delegieren.
Mit dem NetzDG hat der Staat seine Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben. Eine eigene Antwort auf Kriminalität im Web bleibt er weiterhin schuldig. Das NetzDG ist verfassungswidrig, unverhältnismäßig und schadet mehr als es nutzt. Die Ankündigung der Regierungskoalition, das NetzDG demnächst zu verbessern, greift zu kurz. Das völlig verkorkste NetzDG gehört abgeschafft." (Bitkom: ra)
eingetragen: 05.08.18 Newsletterlauf: 28.09.18
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Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
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Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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