17.09.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Compliance-Organisation ist in der Rechtsprechung angekommen und es gibt deutliche Anzeichen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird
Die Öffentlichkeit wird immer wieder überrascht von Missständen und Rechtsverletzungen in Unternehmen, Institutionen und Behörden





17.09.18 - Verlangt die Treuepflicht im Beschäftigungsverhältnis Missstände aufzudecken und Rechtskonformität einzufordern?
Die Öffentlichkeit wird immer wieder überrascht von Missständen und Rechtsverletzungen in Unternehmen, Institutionen und Behörden. Die Zahl solcher Skandale scheint stetig zu wachsen. Unregelmäßigkeiten kommen auch ans Tageslicht, weil Menschen Vorgesetzten, Aufsichtsbehörden oder der Presse entscheidende Tipps und Hinweise geben. Dabei werden Hinweisgeber vielfach aktiv, obwohl sie arbeits- und dienstrechtliche, strafrechtliche und privat materielle und immaterielle Folgen fürchten müssen. Nicht selten vergesellschaftet sich dazu das Unverständnis des individuellen Umfeldes über die Entscheidung, Unregelmäßigkeiten zu offenbaren und ihre Abstellung zu verlangen, statt zu schweigen.

17.09.18 - Fünf Jahre Siemens-Entscheidung des LG München I
Die Compliance-Organisation ist in der Rechtsprechung angekommen und es gibt deutliche Anzeichen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Trotz einiger neuerer, höchstrichterlicher Entscheidungen orientiert sich die Compliance-Praxis nach wie vor an dem Urteil der 5. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I, mit dem der Ex-Siemens-Finanzvorstand wegen Verletzung von Compliance-Pflichten zur Zahlung von 15 Mio. EUR Schadenersatz verpflichtet wurde.

17.09.18 - Unternehmenskauf: Die Haftung des Verkäufers für verschwiegene Korruptionssachverhalte
Gelegentlich gibt es nach Unternehmenskäufen ein böses Erwachen. Der Käufer hat zwar die Jahresabschlüsse des Zielunternehmens und die Prüfberichte dazu sorgfältig studiert, Zeit in Managementgespräche investiert und eine Due Diligence durchgeführt. Weiter hat er einen Anteilskaufvertrag mit den üblichen Garantien geschlossen. Er meint somit, alles richtig gemacht zu haben. Und doch gibt es Grund zu Ärger: Irgendwann nach Vollzug des Eigentümerwechsels und Zahlung des Kaufpreises stellt sich heraus, dass die Umsätze, die das neu erworbene Unternehmen in der Vergangenheit gemacht hat, zu einem Teil auf Schmiergeldzahlungen beruhten.

17.09.18 - Aktienrechtliche Sonderprüfung bei Volkswagen
It is well known and talked about all over the world: the Volkswagen (VW) topic. Nun nimmt sich aber auch das BVerfG der Thematik an und führt dabei einiges Interessantes für das Institut der aktienrechtlichen Sonderprüfung (§ 142 AktG) aus. Der Eilrechtsschutz nach § 32 BVerfGG (mit dem " Streitfall " der Verfassungsbeschwerde) ist jedoch streng zu trennen von dem Beschluss des OLG Celle vom 8.11.2017.1 Vor einer inhaltlichen Vermengung der beiden Verfahren sei gewarnt.


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