17.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden
Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden



17.07.17 - Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30. März 2017 IV R 11/15 entschieden hat, liegt eine sog. gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet. So wird eine Buchwertfortführung auch dann ermöglicht, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne sog. Teilbetriebseigenschaft erhält. Damit wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2016 IV C 6 S 2242/07/10002:004, BStBl I 2017, 36), die eine Gewinnneutralität nur dann gewähren will, wenn der ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil erhält.

17.07.17 - Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handelskammer
Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 5. April 2017 X R 30/15 entschieden hat, gilt dies auch dann, wenn diese in der Vergangenheit jeweils nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Zusatzbeiträge auch künftig in der geltend gemachten Höhe entstehen und er hierfür in Anspruch genommen werden wird. Im Streitfall war der Kläger Mitglied einer Handwerkskammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach ihrer Beitragsordnung einen Grund- und einen Zusatzbeitrag erhebt. Bemessungsgrundlage des Zusatzbeitrags war in der Vergangenheit jeweils der Gewerbeertrag des drei Jahre vor dem Beitragsjahr liegenden Steuerjahres. In der Bilanz zum 31. Dezember 2009 passivierte der Kläger seine zu erwartenden Zusatzbeiträge für die Jahre 2010, 2011 und 2012 aufgrund seiner Gewerbeerträge der Jahre 2007, 2008 und 2009 unter "sonstige Rückstellungen".

17.07.17 - Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen damit erstmals Nachweis über ihre Qualifikation ablegen
Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sollen erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation erhalten. Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag stimmte für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Zulassungsregelung für diese Berufsgruppen in geänderter Fassung. Die Oppositionsfraktionen stimmten sowohl gegen den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD als auch gegen den Gesetzentwurf. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über das Gesetz. Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen damit erstmals Nachweis über ihre Qualifikation ablegen - auch vor dem Hintergrund der hohen Vermögenswerte, mit denen sie umgehen, und der gestiegenen Beliebtheit von Immobilien als Altersvorsorge und Geldanlage. Ursprünglich war vorgesehen, dass Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern die Kenntnisse von Verwaltern und Maklern belegen sollen; diesen Passus strichen die Koalitionsfraktionen allerdings in dem geänderten Gesetzentwurf.

17.07.17 - Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung
Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung die umfassendste Weiterentwicklung der Strategie seit ihrem ersten Beschluss im Jahr 2002 vorgelegt. Zu dieser Einschätzung gelangt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) in seiner Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Damit unterstreiche die Bundesregierung die Bedeutung der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den "Sustainable Development Goals" (SDGs), heißt es in der Unterrichtung.


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