Berufszulassung für Makler und Verwalter


Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen damit erstmals Nachweis über ihre Qualifikation ablegen
Verbraucher bräuchten dringend mehr Transparenz und mehr Schutz

21. Juni 2025

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sollen erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation erhalten. Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag stimmte für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Zulassungsregelung für diese Berufsgruppen in geänderter Fassung (18/10190). Die Oppositionsfraktionen stimmten sowohl gegen den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD als auch gegen den Gesetzentwurf. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über das Gesetz.

Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen damit erstmals Nachweis über ihre Qualifikation ablegen - auch vor dem Hintergrund der hohen Vermögenswerte, mit denen sie umgehen, und der gestiegenen Beliebtheit von Immobilien als Altersvorsorge und Geldanlage. Ursprünglich war vorgesehen, dass Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern die Kenntnisse von Verwaltern und Maklern belegen sollen; diesen Passus strichen die Koalitionsfraktionen allerdings in dem geänderten Gesetzentwurf. Als Nachweis soll nun eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren genügen; Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung klären. Die geänderte Fassung schließt indes Verwalter von Mietimmobilien ein, im Gegensatz zur ursprünglichen Version des Gesetzes.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss die Notwendigkeit des Gesetzes. Verbraucher bräuchten dringend mehr Transparenz und mehr Schutz. In der Rechtsverordnung würden die Nachweispflichten ausformuliert, die Umsetzung werde man "intensiv und kritisch verfolgen". Die Fraktion des Koalitionspartners SPD bekannte, sich mehr gewünscht zu haben. Sie habe sich mit dem Festhalten an einem Sachkundenachweis aber nicht durchsetzen können. "Wir sehen es als Einstieg in die richtige Richtung", sagte ein Abgeordneter.

Enttäuscht äußerten sich die Oppositionsfraktionen. Das Gesetz greife viel zu kurz, hieß es von den Abgeordneten der Linken unter Verweis auf eine öffentliche Anhörung, bei der sich Branchenvertreter selbst für offizielle Prüfungen als Qualitäts- und Qualifikationsnachweis ausgesprochen hatten. Ein Abgeordneter der Grünen erwähnte den Schutz von Eigentum, der hinter der Initiative stehe, und nun aus Sicht der Fraktion zu kurz kommt. "Sie haben aus dem Spatz eine Mücke gemacht", sagte er an die Koalitionsfraktionen adressiert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einem ergänzenden Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ein Wohneigentumsgesetz vorzulegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt (18/8084). Auch für die Finanzverwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften wollten die Abgeordneten Änderungen. Der Antrag wurde abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 17.07.17



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