22.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird eigenständige oberste Bundesbehörde und damit vollständig unabhängig
Untersuchungsausschuss soll die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der "Cum-Ex-Geschäfte" aufklären



22.01.16 - Bayerns Justizminister Bausback: "Bedeutender Schritt zur strafrechtlichen Dopingbekämpfung"
Der Bundesrat beriet über den Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu vor der Länderkammer: "Seit nunmehr fast 10 Jahren fordert Bayern ein Anti-Doping-Gesetz. Heute können wir mit Stolz feststellen: Im vorliegenden Gesetzentwurf schlägt ein kräftiges bayerisches Herz. Seine Grundkonzeption und wesentlichen Inhalte gehen entscheidend auf unsere langjährigen Forderungen zurück. Wir machen einen bedeutenden Schritt zur strafrechtlichen Dopingbekämpfung."

22.01.16 - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist seit 01.01.2016 eigenständige oberste Bundesbehörde und gibt einen Ausblick über die 2016 anstehenden Aufgaben
Es klingt zunächst wie eine verwaltungsorganisatorische Routineangelegenheit. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde hat der Deutsche Bundestag entschieden: Zum 1. Januar 2016 wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eigenständige oberste Bundesbehörde und damit - vergleichbar dem Bundesrechnungshof - vollständig unabhängig. Die seit der Einrichtung der Behörde im Jahr 1978 bestehende Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern endet ebenso wie die Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Die Bundesbeauftragte wird künftig nur noch dem Parlament verantwortlich sein; ihre Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle.

22.01.16 - Cum-Ex-Geschäfte werden untersucht
Der Deutsche Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der "Cum-Ex-Geschäfte" aufklären soll. Bei diesen Steuergestaltungen sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6839). Der Untersuchungsausschuss soll aus acht Mitgliedern bestehen und entsprechend vielen Stellvertretern.

22.01.16 - Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteilen vom 2. September 2015 (VI R 32/13, VI R 33/13) entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten.


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