09.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit Dezember 2015 wird das Gesetz zur Entgeltgleichheit heiß diskutiert
Am 1.10.2014 ist die Definitive Guideline for Fraud, Bribery and Money Laundering Offences des Sentencing Council für England und Wales in Kraft getreten



09.02.16 - Bundesgerichtshof entscheidet über Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15), dass § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten enthält, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus. Die beklagte Kreissparkasse gewährte zwei nicht am Rechtsstreit beteiligten natürlichen Personen im Jahr 2004 jeweils ein zum 30. November 2016 fälliges Verbraucherdarlehen, für deren Rückzahlung unter anderem eine Grundschuld an einem Grundstück als Sicherheit diente, das im Eigentum einer aus den Darlehensnehmern und dem Kläger bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts stand.

09.02.16 - Berichtspflicht über die Gehaltsstruktur und Maßnahmen zur Lohngleichheit
Seit Dezember 2015 wird das Gesetz zur Entgeltgleichheit heiß diskutiert. Das Gesetz soll Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen. Der Referentenentwurf des BMFSFJ wurde allerdings stark kritisiert, denn für Arbeitgeber sind zusätzliche Berichtspflichten und hohe Prüfauflagen zu erwarten. Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass eine "bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren" sei. Schwesigs Gesetzentwurf geht allerdings weiter. Denn nicht nur Lohngleichheit soll geschaffen werden, auch mehr Transparenz bei den Gehältern im Unternehmen wird gefordert.

09.02.16 - Zahlungskontenrichtlinie praxisgerecht umsetzen – volle Umsetzungsfristen einräumen
Anlässlich der 1. Lesung des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie weist die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) darauf hin, dass der Entwurf zwar auf die in Deutschland bereits langjährig bestehende unbürokratische Praxis der Banken und Sparkassen aufsetze, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen und jedem Verbraucher ein "Girokonto für jedermann" anzubieten. Dennoch sorge das kommende Zahlungskontengesetz angesichts seiner Regelungstiefe für erhebliche Anforderungen an Organisation und Abläufe bei den Instituten.
Daher sei es zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung den Banken und Sparkassen die volle Umsetzungsfrist für die neuen Vorgaben bis Mitte September 2016 einräume.

09.02.16 - Die neue Sentencing Guideline for Fraud, Bribery and Money Laundering Offences in England und Wales
Am 1.10.2014 ist die Definitive Guideline for Fraud, Bribery and Money Laundering Offences des Sentencing Council für England und Wales in Kraft getreten. Die Richtlinie definiert einen zehnstufigen Prozess, den Gerichte in England und Wales bei der Festsetzung von Strafen gegen Unternehmen befolgen sollen, wenn diese an Wirtschaftsstraftaten (insbesondere Korruptions-, Untreue oder Geldwäschedelikten) beteiligt waren. Die praktische Bedeutung der Sentencing Guideline ist aber nicht auf Gerichtsurteile beschränkt. Ihre Kriterien zur Strafzumessung sind auch bei der Verhandlung von Geldstrafen und anderen Sanktionen im Rahmen eines Deferred Prosecution Agreement ("DPA ") zu beachten.


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