08.07.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. März 2016 V R 20/15 entschieden hat
Das geltende Datenschutzrecht innerhalb der EU basiert auf der aus dem Jahre 1995 stammenden Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), also aus einer Zeit, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte



08.07.16 - Rückläufiger Trend: 22 Prozent der Software wird in Deutschland ohne Lizenz genutzt
Anwender in Deutschland setzen trotz nachweislicher Sicherheitsrisiken immer noch unlizenzierte Software in hohem Maße ein. Zu diesem Ergebnis kommt die BSA | The Software Alliance in ihrer aktuellen weltweiten Untersuchung der Softwarenutzung. Die Untersuchung mit dem Titel "Vorteile der Lizenztreue" ("Seizing Opportunity Through License Compliance") zeigt, dass in Deutschland 22 Prozent der gesamten Software nicht lizenziert sind. Dies ist im Vergleich zur letzten Studie im Jahr 2013 allerdings ein Rückgang um zwei Prozentpunkte. Die Ursachen für diese Verringerung waren unter anderem ein geringerer Absatz bei verkauften PCs an Privatanwender, die wachsende Verbreitung von SAM (Software Asset Management) und die Zunahme von Abo-Modellen bei der Softwarenutzung. Der Wert der unlizenziert eingesetzten Software beträgt 1,5 Milliarden Euro.

08.07.16 - Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. März 2016 V R 20/15 entschieden hat. Die Umsatzsteuerfreiheit von Postdienstleistungen (sog. Post-Universaldienstleistungen) setzt voraus, dass sich der Unternehmer gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet, diese Leistungen flächendeckend anzubieten. Das BZSt muss dies zudem bescheinigen (§ 4 Nr. 11b des Umsatzsteuergesetzes).

08.07.16 - Rechtskonformen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten
Das geltende Datenschutzrecht innerhalb der EU basiert auf der aus dem Jahre 1995 stammenden Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), also aus einer Zeit, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte. Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung soll das europäische Datenschutzrecht an das digitale Zeitalter angepasst und zugleich das in den EU-Mitgliedsstaaten geltende Datenschutzrecht harmonisiert werden. Aufgrund des den Mitgliedsstaaten durch die Datenschutzrichtlinie eingeräumten Umsetzungsspielraums war nämlich eine "Zersplitterung" des Datenschutzrechts eingetreten, die zu dem Phänomen des sog. "Forum-Shoppings" führte.

08.07.16 - Panama Papers -Konsequenzen für die Compliance-Praxis?
Der Begriff der Briefkastenfirma ist in aller Munde, doch so genau wissen Viele nicht, was es damit auf sich hat und welche Konsequenzen sich aus der Panama Affäre ergeben könnten. Dies soll nachfolgend einmal überblicksartig angerissen werden. Allein der Besitz einer Briefkastenfirma wird überall als kriminelles Gebaren verkauft. Es gibt jedoch viele Anwendungsbereiche. Der Gebrauch einer Briefkastenfirma ist nicht per se kriminell. Es handelt sich grundsätzlich um ein offiziell gegründetes und auch registriertes Unternehmen, meist in der Rechtsform einer juristischen Person.


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