29.06.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass die durchschnittlich 877.599 Deutschen, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sind, andere Beschäftigungsverhältnisse verdrängen
Dem Bundesrat liegt seit Ende Januar ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption vor



29.06.15 - Social Media im Unternehmen: Risiken und Richtlinien für die geschäftliche Nutzung von Facebook, Twitter etc.
Immer mehr Unternehmen integrieren Social Media-Werkzeuge in ihren Marketingmix. Diese bergen jedoch Risiken – insbesondere dann, wenn geschäftliche und private Interessen verschwimmen. Die Grenzen sind hier oftmals fließend. Aber auch rechtliche Fallen sowie klassische Sicherheitsrisiken können lauern. Die Carmao GmbH, Spezialistin für risikoorientiertes Informations-Management, rät daher dazu, Social Media-Guidelines für den richtigen Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen einzuführen. Fast jeder deutsche Internet-User ist in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet und nahezu die Hälfte aller Firmen in Deutschland nutzt die sozialen Netzwerke zur externen Kommunikation.

29.06.15 - Zeitarbeit und Normalarbeitsverhältnis: Zwischen Konkurrenzgedanken, Einstiegsmöglichkeiten und Arbeitslasten
Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass die durchschnittlich 877.599 Deutschen, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sind, andere Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Dr. Hans-Peter Klös vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln ist dem nachgegangen. Aus seinen kürzlich veröffentlichten Statistiken geht hervor, dass 2005 40 Prozent der Erwerbstätigen im Normalarbeitsverhältnis tätig waren, dieser Anteil stieg bis 2013 sogar auf 46 Prozent an. Der Anteil der Zeitarbeiter, die zu den sogenannten "atypisch Beschäftigten" zählen, ist dafür beinahe konstant geblieben. Ihr Anteil lag 2013 bei 14 Prozent. Während sich die Zahlen der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen und atypischen Arbeitsverhältnissen annähern, ist die Zahl der Beschäftigungslosen sogar von 35 Prozent auf 27 Prozent gesunken.

29.06.15 - Datenschutzrechtliche Fragen der Dopingbekämpfung: Datenschutzbehörden fordern Nachbesserungen beim Anti-Doping-Gesetz
In einer ausführlichen gemeinsamen Stellungnahme begründen die Datenschutzaufsichtsbehörden von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, weshalb sie den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes in der vorliegenden Form als verfassungswidrig ansehen. Mit dem Gesetz soll erstmals auch eine gesetzliche Grundlage für die informationellen Maßnahmen bei der Durchführung von Doping-Kontrollen in Deutschland geschaffen werden. Dies wird von den Datenschutzbehörden grundsätzlich begrüßt, da die bisher von den Sportlern eingeholten Einwilligungserklärungen mangels Freiwilligkeit unwirksam sind und keine Rechtsgrundlagen für die Aufenthaltsüberwachung, für die Entnahme insbesondere der Blut- und Urinproben und für eine Vielzahl von weiteren Datenverarbeitungsprozessen bestehen.

29.06.15 - Implementierung von "GRC Access Control" und einen Prüfleitfaden für SAP ERP 6.0
Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) hat zwei Handlungsempfehlungen mit Beispielszenarien und praktischen Tipps veröffentlicht: Zum einen wird erläutert, welche Risiken innerhalb von SAP ERP 6.0 lauern und wie die Wirksamkeit entsprechender Kontrollen am besten geprüft werden kann. Zum anderen beschreiben die Autoren, wie sich GRC Access Control sicher und wirksam einführen lässt. Dabei werden gesetzliche und fachliche Anforderungen im Rahmen eines optimalen Projektmanagements besonders hervorgehoben. Unternehmen stehen in der Schusslinie: Von allen Seiten verlangen unterschiedliche Institutionen und Personen, dass die IT-Systeme revisionssicher betrieben werden. Überdies müssen Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des Zugriffs auf Programme und Daten gewährleistet sein.

29.06.15 - Neues an der Korruptionsfront: Ausweitung der Korruptionsstrafbarkeit für Arbeitnehmer
Dem Bundesrat liegt seit Ende Januar ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption vor. Nach dem Versuch der Verschärfung der Abgeordnetenbestechung durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz über die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23. April 2014, kommt es nun zu einer wirklich erheblichen Ausweitung der Korruptionsstrafbarkeit für Arbeitnehmer. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums betrifft im Wesentlichen zwei Themen: Die Straftatbestände des § 299 StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, werden um das sogenannte "Geschäftsherrenmodell" erweitert.


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