26.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden) Urteil vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14), dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist
Die tec4U-Solutions GmbH bietet im November und Dezember 2015 gratis Webinare zum Thema "Umsetzung der RoHS II gemäß DIN EN 50581" an


26.11.15 - Gefährliche Stoffe in Elektronikprodukten: Gratis Webinare zur RoHS-Umsetzungsnorm DIN EN 50581
Die tec4U-Solutions GmbH bietet im November und Dezember 2015 gratis Webinare zum Thema "Umsetzung der RoHS II gemäß DIN EN 50581" an. Ziel ist es, Hintergründe und Anforderungen der RoHS-Richtlinie zu erklären und anhand der VDE-Norm zu zeigen, wie diese im Unternehmen umgesetzt werden können. RoHS II ist eine europäische Richtlinie, die das Verwenden gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Dabei handelt es sich um die Stoffe Blei, Cadmium, Chrom VI, Quecksilber, bromierte Flammschutzmittel (PBB und PBDE) und ab 2019 zusätzlich um vier weitere Weichmacher (DEHP, BBP, DBP und DIBP). Diese dürfen zum Schutz von Mensch und Umwelt nur unter Einhaltung bestimmter Grenzwerte in Produkten enthalten sein. Die Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) vom 9. Mai 2013 setzt RoHS II in nationales Recht um. Diese Richtlinie wurde an das "New Legislative Framework" angepasst, was bedeutet, dass Hersteller die Anforderungen der EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erfüllen müssen.

26.11.15 - Bundesgerichtshof erklärt Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden) Urteil vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14), dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist. Die beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)" 15 Euro beträgt und dieses Entgelt "nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat."

26.11.15 - Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BurlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung der Wartezeit des § 4 BurlG erworben. Der Teilurlaub gemäß § 5 BurlG berechnet sich grundsätzlich eigenständig für jedes Arbeitsverhältnis. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 1. Januar 2009 beschäftigt. Arbeitsvertraglich schuldete die Beklagte jährlich 26 Arbeitstage Urlaub in der 5- Tage-Woche. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2012. Am 21. Juni 2012 schlossen die Parteien mit Wirkung ab dem 2. Juli 2012 (Montag) einen neuen Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund fristloser Kündigung der Beklagten am 12. Oktober 2012.

26.11.15 - Linke fordert in einem Antrag, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu ändern und darin die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu streichen
Die Fraktion Die Linke will junge Beschäftigte besser vor prekärer Arbeit schützen. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass Deutschland zwar eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit habe, dies aber kein Grund zum Jubeln sei. Denn befristete Verträge, Niedriglöhne oder Leiharbeit würden vielfach den Arbeitsalltag von jungen Beschäftigten prägen. Die Linke fordert in ihrem Antrag deshalb unter anderem, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu ändern und darin die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu streichen

26.11.15 - Neue Zahlen verdeutlichen die zentrale Rolle der EU-Zollverwaltungen bei der Bekämpfung nachgeahmter Waren
2014 hielten die Behörden 35,5 Mio. Stück gefälschte und nachgeahmte Waren im Wert von insgesamt mehr als 617 Mio. EUR zurück. Die Statistiken finden sich in einem Bericht der Europäischen Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU. Laut dem Bericht, der auf Zahlen für 2014 verweist, ist die hohe Zahl der zurückgehaltenen Waren darauf zurückzuführen, dass wegen des zunehmenden Verkaufs über das Internet eine große Menge Päckchen im Express- und Postversand befördert wird. Der Bericht enthält auch Angaben zu den Kategorien, in die die zurückgehaltenen Waren einzuordnen sind, zu deren Ursprungsländern und zu den für den Transport der Waren genutzten Verkehrsträgern.


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