24.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Verwendung genetisch veränderter Organismen (GVO) ist umstritten: Die EU verfügt über sehr strenge Bestimmungen und komplexe Genehmigungsverfahren für den Anbau und das Inverkehrbringen von GVO
Die EU und Liechtenstein haben ein neues Steuertransparenzabkommen unterzeichnet, das einen weiteren wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darstellt



24.11.15 - Compliance in der Landwirtschaft: Sechs Dinge, die Sie über GVO wissen sollten
Die Verwendung genetisch veränderter Organismen (GVO) ist umstritten. Die EU verfügt über sehr strenge Bestimmungen und komplexe Genehmigungsverfahren für den Anbau und das Inverkehrbringen von GVO. Seit April 2015 können die EU-Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob sie den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zulassen. Bezüglich des Inverkehrbringens von GVO hat sich das Plenum jedoch gegen nationale Verbote ausgesprochen. Unter GVO versteht man Organismen, deren genetisches Material in einer Art und Weise verändert wurde, die auf natürlichem Wege durch Befruchtung bzw. natürliche Neukombination von Genen nicht vorkommt. Das Genmaterial wird künstlich verändert, um ihm neue Eigenschaften zu verleihen (zum Beispiel bei einer Pflanze die Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, Insekten oder Dürre oder höhere Anbauproduktivität).

24.11.15 - GVO: Europäisches Parlament lehnt Entscheidungsfreiheit bei nationalen Importverboten ab
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments einen Gesetzesvorschlag abgelehnt, der einzelnen EU-Mitgliedstaaten erlaubt hätte, in ihrem Hoheitsgebiet den Verkauf und die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel (GVO) – die von der EU genehmigt sind – zu verbieten oder einzuschränken. Sie befürchten, die neuen Regeln könnten schlicht nicht durchsetzbar sein und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben. "Die Abstimmung ist ein klares Signal an die EU-Kommission. Deren Vorschlag könnte alles, was wir mit dem Binnenmarkt und der Zollunion erreicht haben, wieder rückgängig machen", sagte Berichterstatter Giovanni La Via (EVP, IT), dessen Bericht mit 577 Stimmen bei 75 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen angenommen wurde.

24.11.15 - Das Schweizer Bankgeheimnis gilt nicht mehr für EU-Bürger
Ending EU citizens' bank secrecy in Switzerland: Parliament adopted its stance on a deal with Switzerland to make it harder for EU citizens to hide cash from the tax man in Swiss bank accounts, in a vote on Tuesday. Under the deal, the EU and Switzerland will automatically exchange information on the bank accounts of each other's residents, starting in 2018. "We will not tolerate that persons or companies hide assets for the purpose of avoiding paying taxes. Whenever people commit tax fraud, they take away money that could be spent on schools and healthcare. Ending bank secrecy is a very important step in this fight against tax fraud and for tax justice", said rapporteur Jeppe Kofod (S&D, DK). The resolution was passed by 593 votes to 37, with 58 abstentions.

24.11.15 - EU und Liechtenstein unterzeichnen neues Steuertransparenzabkommen
Die EU und Liechtenstein haben ein neues Steuertransparenzabkommen unterzeichnet, das einen weiteren wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darstellt. Im Rahmen des neuen Abkommens werden Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten ab 2017 automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die Regelung gilt damit ab dem Jahr, in dem der automatische Austausch nach demselben Standard auch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt. Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll erklärte hierzu: "Die EU und Liechtenstein senden heute ein klares Signal: Wir arbeiten Hand in Hand, um die Steuertransparenz auf internationaler Ebene zu verbessern. Wir ziehen an einem Strang, um für mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden zu sorgen und der Steuerhinterziehung ein Ende zu setzen."

24.11.15 - Umfrage: Verbraucher befürworten Recht auf schnelles Internet
Eine repräsentative Umfrage zeigt: Vier von fünf Verbrauchern sind für ein Recht auf schnelles Internet und für Entschädigungen bei Geschwindigkeitsproblemen. "Breitband-Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, auch und gerade in ländlichen Regionen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss. 81 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher sind dafür, dass jeder ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben sollte. 80 Prozent befürworten, dass Verbraucher eine Entschädigung vom Anbieter bekommen sollen, wenn das Internet langsamer ist als versprochen. Das zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).


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