24.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern: Die Pauschale ist sittenwidrig
Die Deutsche Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen



24.02.15 - Pauschale der Deutschen Bank für geduldete Kontoüberziehung ist sittenwidrig
Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale ist sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung "außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung" steht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (4.12.2014, Az. 1 U 170/13 – nicht rechtskräftig) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Kunden der Deutschen Bank, die ihr Konto nur um ein paar Euro oder kurzfristig überziehen, werden durch die Pauschale unverhältnismäßig belastet", kritisiert Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim vzbv. "Umgerechnet führt sie zu Zinssätzen bis weit über 1.000 Prozent."

24.02.15 - Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 27. August 2014 VIII R 6/12 entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Im Streitfall waren die Gesellschafter der GbR als Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter tätig. In einigen Fällen wurde in den Streitjahren jedoch keiner der Gesellschafter, sondern ein angestellter Rechtsanwalt zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter oder Treuhänder bestellt.

24.02.15 - Als Konsequenz aus den Vorfällen in der Finanzbranche will die Deutsche Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungslücken schließen und auch zusätzliche Maßnahmen einleiten
Die Deutsche Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher. Wie die Bundesregierung schreibt, haben Anleger erhebliche Verluste erlitten, "indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden."

24.02.15 - Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vorgelegt. Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilien sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen abgabepflichtig sein. Aufgrund des dichten Bundesfernstraßennetzes in der Bundesrepublik Deutschland sei davon auszugehen, dass nahezu alle abgabepflichtigen Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen das Bundesfernstraßennetz im Jahresverlauf nutzen würden, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

24.02.15 - ISO-Compliance: Ein internationaler Leitfaden für das Unternehmens-CMS
Es ist ein erster Leseeindruck vom neuen ISO-Standard 19600 "Compliance management systems – Guidelines", der in seiner Erstauflage offiziell von der International Organization for Standardization (ISO) in Genf am 15. Dezember 2014 veröffentlicht wurde. Dieser Beitrag will eine zusammenfassende Darstellung, erste Analyse wie auch Einschätzung über seine möglichen Auswirkungen vermitteln. Wie der ISO-Standard – der offiziell nur einen Leitfaden- bzw. Empfehlungscharakter hat – in der Wirtschaft weltweit übernommen wird, bleibt noch abzuwarten. Die ZFRC wird die Entwicklung aufmerksam beobachten und über erste Anwendungsfälle und ihre Ergebnisse berichten.


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