Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug


Europäische Kommission setzt sich für volle Transparenz von Investor-Staat-Schiedsverfahren in bestehenden Investitionsabkommen ein
Werden die Vorschläge vom Rat angenommen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beitreten

(23.02.15) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die Transparenzregeln der Vereinten Nationen für die Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-to-State Dispute Settlement, ISDS) auch auf bestehende Investitionsabkommen der EU und der Mitgliedstaaten angewandt werden können. Mit diesen Regeln wird eine wichtige Änderung vollzogen: Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu Unterlagen, die in ISDS-Verfahren vorgelegt werden, mündliche Verhandlungen werden unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt und interessierte Dritte können im Rahmen der Verfahren Stellungnahmen abgeben.

Bisher werden die Transparenzregeln der Vereinten Nationen nur auf neue Investitionsabkommen angewendet. Die Europäische Kommission hat sie bei allen abgeschlossenen und laufenden ISDS-Verhandlungen berücksichtigt.

Werden die Vorschläge vom Rat angenommen, können die EU und ihre Mitgliedstaaten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beitreten. Dadurch wird es rechtlich und technisch möglich, die Transparenzregeln auf bestehende Übereinkünfte auszudehnen. Weltweit gibt es 3000 derartige Übereinkünfte; rund die Hälfte davon entfällt auf die Mitgliedstaaten der EU.

"Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten diesem Übereinkommen unverzüglich beitreten. Das neue Regelwerk stellt eine willkommene und notwendige Reform des weltweiten ISDS-Systems dar, mit der bestehende Übereinkünfte transparenter gestaltet werden", so EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.

Die EU hat wesentlich zur Aufstellung der Transparenzregeln der Vereinten Nationen und zu dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz beigetragen. Mit dem Übereinkommen können sich Länder und regionale Organisationen der Wirtschaftsintegration wie z. B. die EU dazu bereit erklären, die Transparenzregeln bei Klagen, die im Rahmen bestehender Investitionsabkommen eingereicht werden, anzuwenden.

In der Praxis könnten die Transparenzregeln so auf die mehr als 1400 bilateralen Investitionsabkommen der EU-Mitgliedstaaten und auf den Vertrag über die Energiecharta angewendet werden, bei dem die EU seit 1998 Vertragspartei ist.

Je mehr Länder und Organisationen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen beitreten, für desto mehr der über 3000 weltweit in Kraft befindlichen Investitionsabkommen werden die Regeln gelten. Dies bedeutet, dass durch die Anwendung des Übereinkommens die Transparenz von Investor-Staat-Schiedsverfahren schneller und leichter verbessert werden kann als durch eine in jedem Einzelfall vorzunehmende Neuverhandlung der bestehenden Investitionsabkommen.

Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Rat gebilligt werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen liegt ab dem 17. März 2015 in Port Louis (Mauritius) und dann am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen