23.12.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit der Zukunft des EU-weiten Emissionshandels (EHS) haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschäftigt
Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen fand bei einer Anhörung des Rechtsausschusses große grundsätzliche Zustimmung der geladenen Experten



23.12.15 - EuGH-Safe Harbor-Urteil: Weshalb ein Rechenzentrum in Europa nicht automatisch zum "sicheren Hafen" wird
Die Aussage einiger namhafter amerikanischer Cloud Computing-Anbieter, mit dem Eröffnen europäischer Rechenzentren die nach dem EuGH-Safe Harbor-Urteil vom 6. Oktober 2015 entstandene rechtliche Lücke zu schließen und damit den von europäischen Behörden geforderten, höheren Datenschutz zu gewährleisten, wird von zahlreichen IT-Sicherheitsexperten als nicht ausreichend beurteilt. Denn die US-Anbieter unterliegen auch mit ihren europäischen Standorten dem amerikanischen Recht, das unter anderem eine Herausgabe von Anwenderdaten an Behörden und staatliche Stellen fordert. Dies beweist ein Rechtsstreit, den die Firma Microsoft bereits seit 2014 gegen eine Behörde aus den USA führt.

23.12.15 - Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor
Die Aufsicht über die Abschlussprüfer, die Abschlüsse von Unternehmen prüfen, wird neu geordnet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.

23.12.15 - Gesetzentwurf sieht Änderungen insbesondere im Strafgesetzbuch sowie im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vor, mit denen der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen eingeführt wird
Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen fand bei einer Anhörung des Rechtsausschusses große grundsätzliche Zustimmung der geladenen Experten. Im Detail gab es aber auch viele Einwände. Vor allem die Abgrenzung von Korruption, die künftig strafbar sein soll, und sinnvoller Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens bereitet Schwierigkeiten. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen insbesondere im Strafgesetzbuch sowie im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vor, mit denen der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen eingeführt wird sowie die Verbände, Kammern und Kassen des Gesundheitswesens zur Mitwirkung bei der Aufdeckung und Verfolgung solcher Straftaten verpflichtet werden.

23.12.15 - EU-Verordnung regelt, dass die nationalen Regulierungsbehörden - in Deutschland die Bundesnetzagentur - die Netzneutralität "überwachen und gewährleisten soll"
Die Linksfraktion spricht sich für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität aus. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf auf Basis der Ende Oktober beschlossenen EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt vorzulegen. In der Verordnung, so kritisiert die Linksfraktion, werde es Telekommunikationsunternehmen erlaubt, bestimmte Angebote vom Prinzip der Netzneutralität - also der Gleichbehandlung aller Datenpakete - auszunehmen und sie als "priorisierte Dienste zu behandeln und auf Überholspuren auszulagern". Dies könne zu einem "Zwei-Klassen-Internet" führen, weil sich die einen die Überholspuren leisten könnten, während die anderen sich mit einem langsamen Internet begnügen müssten.

23.12.15 - CDU/CSU-Fraktion begrüßte im Grundsatz den Kommissionsvorschlag zum Emissionshandel: Es sei eine gute "Diskussionsgrundlage"
Mit der Zukunft des EU-weiten Emissionshandels (EHS) haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschäftigt. Anlass war ein Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission. Mit der Überarbeitung der schon bestehenden Richtlinie 2003/87/EG soll der Emissionshandel an die Vorgaben des im Oktober 2014 beschlossenen "Energie- und Klimarahmens 2030" angepasst werden. In der Rahmenvereinbarung hatten sich die EU-Staaten darauf geeinigt, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gesenkt werden sollen. Die Sektoren, die unter den EHS fallen, sollen demnach 43 Prozent einsparen. Umfasst im Emissionshandel sind mehrere Industriebranchen und die CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung.


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