Bessere Aufsicht über Abschlussprüfer


Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor
Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen: Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse:
Jahresabschlüsse sind die wichtigsten Informationsquellen über Unternehmen

(23.12.15) - Die Aufsicht über die Abschlussprüfer, die Abschlüsse von Unternehmen prüfen, wird neu geordnet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282). Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.

Die CDU/CSU-Fraktion lobte das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG), das eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie mehr Transparenz der Prüfungsergebnisse mit sich bringen werde. Die Jahresabschlüsse seien die wichtigsten Informationsquellen über Unternehmen. Die SPD-Fraktion würdigte die Stärkung der berufsunabhängigen Aufsicht. Die Selbstverwaltung sei gestärkt worden.

Die Linksfraktion kritisierte die Aufsicht als weiterhin unzureichend. Der Markt werde von großen Unternehmen beherrscht, kleinere Unternehmen hätten um ihre Existenz zu kämpfen. Für Bündnis 90/Die Grünen lassen sich international tätige Unternehmen auch nur durch international tätige Prüfer prüfen. Es sei aber auch wichtig, im Mittelstand eine angemessene Qualitätssicherung zu haben.

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse solle auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen