27.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Deutscher Ethikrat gibt in ihrer Stellungnahme "Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft" fünf Empfehlungen ab
Der Bundesfinanzhof hat die Gemeinnützigkeitsfähigkeit von Rettungsdiensten nun im Grundsatz bejaht



27.05.14 - Besorgniserregende biosicherheitsrelevante Forschung: Ethikrat legt Stellungnahme zur Biosicherheit vor
Wie sollte man mit Forschung umgehen, die zum medizinischen Fortschritt oder anderen gesellschaftlich wichtigen Zielen beitragen möchte, gleichzeitig aber auch von Bioterroristen oder anderen Straftätern missbraucht werden könnte? Zu dieser Frage gibt der Deutsche Ethikrat in seiner der Bundesregierung und der Öffentlichkeit übergebenen Stellungnahme "Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft" fünf Empfehlungen ab, die von bewusstseinsbildenden Maßnahmen und einem bundesweit gültigen Forschungskodex für Wissenschaftler bis hin zu Vorschlägen für rechtlich verbindliche Regelungen und internationale Initiativen reichen.
Manche Forschungsergebnisse in den Lebenswissenschaften können nicht nur zum Nutzen des Einzelnen und der Gesellschaft angewandt, sondern auch in Schädigungsabsicht missbraucht werden. Zwei Studien, in deren Verlauf die Übertragbarkeit von Vogelgrippeviren zwischen Säugetieren experimentell erhöht worden war, hatten 2012 weltweit eine bis heute andauernde internationale Diskussion über den Umgang mit missbrauchsgefährdeter Forschung in den Lebenswissenschaften ausgelöst.
Besorgniserregende biosicherheitsrelevante Forschung (Dual Use Research of Concern, kurz DURC) umfasst Arbeiten, bei denen anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die direkt von Dritten missbraucht werden können, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt oder andere Rechtsgüter zu schädigen.

27.05.14 - Studie zum "Recht auf Vergessen": Mehrheit der Befragten ist pessimistisch, was Umsetzung betrifft; nur Hälfte der Deutschen wünscht Löschung von Social Media-Postings
Laut einer Studie von Iron Mountain zweifeln deutsche Verbraucher an, ob das viel diskutierte "Recht auf Vergessen" in der Praxis funktioniert. Dieses soll mit der EU-Datenschutzreform verankert werden und sicherstellen, dass personenbezogene, digitale Daten nicht dauerhaft gespeichert werden. Die europaweite Studie fand heraus, dass 80 Prozent der deutschen Befragten glauben, ohnehin mit so vielen Organisationen zu tun zu haben, dass sie nicht mehr wissen, wer gerade welche Informationen über sie gespeichert hat.
Die Europäische Kommission plant, den Datenschutz mit der "Allgemeinen Datenschutzverordnung" innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) soll dem Gesetzesentwurf in diesem Jahr noch zustimmen. Die Verordnung soll dann nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft treten. In Artikel 17 des Entwurfes (KOM/2012/011) heißt es: "Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Löschung von sie betreffenden personenbezogenen Daten und die Unterlassung jeglicher weiteren Verbreitung dieser Daten zu verlangen. (…)"

27.05.14 - EuGH bremst ausschreibungsfreie Inhouse-Geschäfte bei öffentlichen Auftraggebern
Die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) durfte die Hochschul Informations System GmbH (HIS), an der die Hansestadt, aber nicht die TUHH geringfügig beteiligt ist, nicht ohne europaweite Ausschreibung direkt beauftragen. Die TUHH kann die HIS mangels gesellschaftsrechtlicher Beteiligung nicht kontrollieren. Ob hingegen die ausschreibungsfreie Ausnahme für die Inhouse-Vergabe auch auf sogenannte horizontale Inhouse-Geschäfte angewendet werden kann, also auf Fälle, in denen derselbe öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle über zwei verschiedene Unternehmen ausübt, von der eines einen Auftrag an das andere vergibt, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil (Az.: C-15/13) allerdings offen gelassen.
"Die europäischen Richter haben den Anwendungsbereich von Inhouse-Vergaben mit diesem Urteil nicht ausgedehnt. Die öffentlichen Auftraggeber können aber weiter hoffen. Denn der EuGH scheint den ausschreibungsfreien Einkauf zwischen öffentlichen Tochtergesellschaften nicht gänzlich abzulehnen. Die Voraussetzungen hierzu wird die Rechtsprechung aber noch klären müssen", erläutert Rechtsanwalt Holger Schröder, Leiter der Vergaberechtspraxis von Rödl & Partner.

27.05.14 - Bundesfinanzhof: Kommunale Rettungsdienst-GmbH kann gemeinnützig sein
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. November 2013 I R 17/12 entschieden, dass eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein kann.
Bislang war ungeklärt, ob die öffentliche Hand, wenn sie sich über eine Kapitalgesellschaft - eine sog. Eigengesellschaft - privatwirtschaftlich betätigt, gemeinnützigkeitsfähig ist, insbesondere wenn die Eigengesellschaft in die Erfüllung hoheitlicher Pflichtaufgaben ihres Trägers eingebunden ist. Der BFH hat die Gemeinnützigkeitsfähigkeit solcher Gesellschaften nun im Grundsatz bejaht.

27.05.14 - Einführung der Vorratsdatenspeicherung auch für die Grünen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Grundrechte aller Bürger
Die Grünen rufen die Regierung dazu auf, in Deutschland auf nationaler Ebene dauerhaft auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten zu verzichten. Zudem soll sich die Koalition auf EU-Ebene "mit allen Mitteln" dafür einsetzen, dass es zu keiner Neuauflage einer Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommt. Diese Forderungen stehen in einem von der Oppositionsfraktion vorgelegten Antrag (18/1339).


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