18.12.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bundesregierung muss Fokus gesetzlicher Regelungen auf kritische Infrastrukturen und deren Betreiber legen, bei denen noch Nachholbedarf besteht, um die IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu fördern
Arbeit auf Abruf ist danach auch ohne Nennung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit zulässig


18.12.14 - Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Damit soll die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 umgesetzt werden, in der die Wirksamkeit und die Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung verbessert wird. Für die Umsetzung ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften erforderlich, heißt es im Gesetzentwurf.

18.12.14 - Holz-Vermarktung: CMS erreicht für Baden-Württemberg Einigung mit Bundeskartellamt
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Bundeskartellamt eine Einigung im Verfahren um die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz durch das Land und die Forst BW erzielt. In dem Musterverfahren mit Bedeutung für die gesamte deutsche Forstwirtschaft hat CMS Deutschland das Bundesland mit einem Team um Lead Partner Dr. Harald Kahlenberg umfassend rechtlich beraten und dabei zahlreiche neue und komplexe juristische Fragestellungen bearbeitet, wie beispielsweise die Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Kartellverbotes sowie diverse Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit beziehungsweise Aufhebbarkeit von Verpflichtungszusagenentscheidungen nach § 32 b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

18.12.14 - IT-Sicherheitsgesetz: Einseitige Belastung der Internetwirtschaft schützt nicht nachhaltig vor Cyberangriffen
eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ziel, Deutschland zum führenden Standort für IT-Sicherheit zu machen, sieht aber nach wie vor Verbesserungsbedarf beim aktuellen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes. Dieser brächte, wenn das Gesetz so verabschiedet würde, noch stärkere Belastungen für Internetunternehmen, ohne gleichzeitigen Mehrwert für den notwendigen Schutz von kritischen Infrastrukturen. Die Internetbranche erfüllt bereits ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Die Bundesregierung muss daher den Fokus gesetzlicher Regelungen auf kritische Infrastrukturen und deren Betreiber legen, bei denen noch Nachholbedarf besteht, um die IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu fördern.

18.12.14 - Arbeit auf Abruf auch ohne Nennung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit zulässig
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 24.09.2014 (5 AZR 1024/12) über eine arbeitsvertragliche Regelung entschieden, die keine wöchentliche Mindestarbeitszeit nannte. Arbeit auf Abruf ist danach auch ohne Nennung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit zulässig. "Für Arbeitgeber kann es attraktiv sein, Arbeitsspitzen durch Mitarbeiter abzudecken, mit denen keine feste Arbeitszeit, sondern Arbeit auf Abruf vereinbart wird. Dem Anteil der Abrufarbeit hat das Bundesarbeitsgericht aber enge Grenzen gesetzt, insgesamt dürfen nicht mehr als 25 Prozent der Arbeitsleistung auf Abruf erfolgen. Der Arbeitgeber dieses Verfahrens hat daher auf die Vereinbarung einer wöchentlichen oder monatlichen Mindestarbeitszeit gänzlich verzichtet. Die Entscheidung schafft insofern Klarheit, dass dann die im Gesetz vorgesehene Mindestwochenarbeitszeit von 10 Stunden auch bei Nichtannahme der Arbeitsleistung zu vergüten ist", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen.

18.12.14 - Freisprüche für Ex-Bankvorstände der HSH Nordbank AG: Eine betriebswirtschaftliche Bewertung
Am 9. Juli 2014 ist das Untreue-Verfahren gegen sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank AG aus dem Jahr 2007 vor dem Landgericht Hamburg mit Freisprüchen beendet worden. Obwohl die Schieflage der öffentlich-rechtlichen HSH im Jahr 2008 bereits durch zwei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse aufgearbeitet worden ist, war das öffentliche Interesse an diesem Strafprozess sehr groß.


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