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Mineralölkonzerne & wettbewerbskonforme Preise


Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zieht eine positive Zwischenbilanz
Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen für Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter

(17.12.14) - Das Bundeskartellamt zieht gut ein Jahr nach Inbetriebnahme der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eine positive Zwischenbilanz. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Markttransparenzstelle hilft den Autofahrern, die günstigste Tankstelle zu finden. Dies hilft zum einen dem Verbraucher ganz konkret, Geld zu sparen. Und zum zweiten erhöht ein solcher Preisvergleich den Druck auf die Mineralölkonzerne, wettbewerbskonforme Preise zu setzen. Wir appellieren an die Verbraucher, das Instrument auch zu nutzen, damit es seine volle Wirkung entfalten kann."

Das Bundeskartellamt hat die erhobenen Daten einer ersten Auswertung unterzogen und die Ergebnisse in dem Bericht "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz" zusammengefasst (Link zum Bericht). Die wichtigsten Schlussfolgerungen lauten:

>> Innerhalb einer Stadt kann ein Verbraucher im Schnitt bis zu 15 - 20 Cent pro Liter sparen, wenn er die günstigste Tankstelle der Stadt zum günstigsten Zeitpunkt des Tages anfährt.

>> Wenn der Verbraucher bei einer beliebigen Tankstelle der Stadt zum günstigsten Zeitpunkt des Tages tankt, kann er im Schnitt immerhin noch 7 – 10 Cent pro Liter sparen.

>> Die günstigste Zeit zum Tanken ist im Schnitt nach 18 Uhr, aber vor 20 Uhr. Ab 20 Uhr steigen die Preise im Schnitt signifikant an.

>> Allerdings steigen die Preise nicht an allen Tankstellen um etwa 20 Uhr. An einigen Tankstellen sind günstige Preise bis um ca. 23 Uhr zu beobachten. Es finden sich deutlich erkennbare Preissetzungsmuster: Zwischen 20 Uhr und 21 Uhr führen vermehrt Aral und Shell Preiserhöhungen durch. Ab 21 Uhr folgen sehr häufig Esso und Total. Ab 23 Uhr erhöht dann auch Jet vermehrt die Preise.

>> Im Durchschnitt erhöht eine Tankstelle am Abend einmal deutlich die Preise und führt dann im Verlauf des nächsten Tages in kleineren Schritten drei bis vier Preissenkungen durch.

>> Das prägnante Muster der abendlichen Preiserhöhung und stetigen Preissenkung im Tagesverlauf wiederholt sich jeden Wochentag gleichermaßen. Es bestehen an jedem Wochentag etwa die gleichen Möglichkeiten, günstig zu tanken.

Ausgewertet wurden die Kraftstoffpreise für die Kraftstoffsorte Super E 5 in den Großstädten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Leipzig und Dresden für den Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis 30. April 2014.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist nach einem dreimonatigen Probebetrieb am 1. Dezember 2013 in den Regelbetrieb übergegangen. Sie erfasst von etwa 14.500 Tankstellen in Deutschland die Preise in Echtzeit.

Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen für Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Informationen können die Autofahrer bei einer Vielzahl von Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Informationen zur Markttransparenzstelle und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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