11.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Datenaffären der letzten Jahre und eine dynamische Rechtsprechung zum Datenschutz haben ein hohes Informationsbedürfnis in diesem Bereich ausgelöst
Compliance macht niemals Urlaub: Nach Informationen der Bayerischen Rechtsanwaltskammer habe das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht seit Juni dieses Jahres "anlasslose Datenschutzprüfungen" nach § 38 BDSG in Anwaltskanzleien durchgeführt



11.09.14 - 29 Prozent der Internetnutzer informieren sich auf Bewertungsportalen
Bei der Jobsuche spielt die Bewertung von Arbeitgebern im Internet eine große Rolle. Drei von zehn Internetnutzern (29 Prozent) geben an, sich auf Plattformen wie kununu.com, meinchef.de oder glassdoor.com über die Erfahrungen anderer Beschäftigter oder Bewerber mit einem Unternehmen als Arbeitgeber informiert zu haben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom.
Vor einem Jahr hatten 26 Prozent der Internetnutzer solche Bewertungsportale genutzt. "Bewertungen im Netz gewinnen an Bedeutung. Das betrifft schon lange Produkte, aber zunehmend ist das auch für Unternehmen von Bedeutung, die auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern sind", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Das Image als Arbeitgeber, das Employer Branding, wird inzwischen stark von Bewertungs-Plattformen und sozialen Medien geprägt."

11.09.14 - Der Staat überwacht Compliance: E-Mail-Verschlüsselung einfach zentral umsetzen
Compliance macht niemals Urlaub. Nach Informationen der Bayerischen Rechtsanwaltskammer habe das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht seit Juni dieses Jahres "anlasslose Datenschutzprüfungen" nach § 38 BDSG in Anwaltskanzleien durchgeführt. Darauf machte jetzt Zertificon Solutions aufmerksam. Wer bereits in Compliance-Lösungen investiert hatte, konnte beruhigt in den Urlaub fahren. Andere mussten sich plötzlich mit Hochdruck in das Thema einarbeiten.
Ungeachtet eines durch die NSA-Affäre gestiegenen öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung von IT-Sicherheit gehört E-Mail-Verschlüsselung als wesentlicher Compliance-Faktor bei vielen Unternehmen noch nicht standardmäßig zur Firmenpolitik. Dabei können Konflikte mit dem Datenschutzgesetz, aber auch Umsatzverluste oder Imageschäden durch Wirtschaftsspionage mit dem Einsatz von E-Mail-Verschlüsselungslösungen wie „Z1 SecureMail Gateway“ einfach vermieden werden.

11.09.14 - Anzahl der für die Landwirtschaft relevanten Biopatente ist gering, wenn man die Anzahl in Relation zu der Gesamtzahl der Patentanmeldungen setzt
Für das Jahr 2013 sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA) von 507 angemeldeten landwirtschaftliche relevanten Patenten insgesamt 220 erteilt worden. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in einem als Unterrichtung vorliegendem Bericht über die "Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung".
Dieser enthält die ersten Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgebauten Biopatent-Monitorings. Der Bundestag hatte die Bundesregierung 2012 zum Aufbau eines solchen Monitorings aufgefordert. Das BMEL beauftragte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das Bundesortenamt mit dem Aufbau des Monitoring im Bereich der Landwirtschaft.

11.09.14 - Checkliste zur Prüfung der Privatliquidationen im Krankenhaus
Die Vergütungen der Chefärzte/Chefärztinnen bestanden in der Vergangenheit im Wesentlichen aus drei Bestandteilen: Grundgehalt, Einnahmen aus der Privatliquidation und Einnahmen aus sonstigen Nebentätigkeiten. Das Grundgehalt richtete sich i. d. R. entweder nach tariflichen und außertariflichen Regelungen oder in der Hochschulmedizin nach Besoldungsrecht. Daneben wurde den Chefärzten/Chefärztinnen ein Liquidationsrecht für die Behandlung von stationären Patienten mit der Wahlleistung Arzt und sonstige Nebentätigkeiten, insbesondere die Behandlung von ambulanten Privatpatienten, die Erstellung von Gutachten usw. genehmigt. Im Gegenzug hatten die Chefärzte/Chefärztinnen für die Nutzung der Ressourcen des Krankenhauses Abgaben (z. B. Nutzungsentgelt) zu entrichten. Diese Entgelte wurden i. d. R. aufgrund einer Erklärung des/der Chefarztes/Chefärztin über die zugeflossenen Einnahmen (sog. "Erklärungsprinzip") festgestellt.


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