05.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Problem steigender Mieten könne letztlich nur durch eine Ankurbelung des Wohnungsbaus gelöst werden
Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung der Rechnung per Post nicht 1,50 Euro berechnen



05.03.14 - Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung wird kommen - Im Maklerrecht soll künftig das "Bestellerprinzip" greifen
Vor allem die Vorratsdatenspeicherung und die Mietpreisbremse gehören zu den zentralen und umstrittenen Themen, denen sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zur Sommerpause widmen wird. Dies zeichnete sich bei einer Debatte des Gremiums mit Minister Heiko Maas ab.
Noch für das erste Quartal kündigte der SPD-Minister einen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung ab, die in Ballungszentren den Anstieg der Wohnkosten eindämmen soll. Diese Regelung soll Ländern und Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen der Mietanstieg bei Wiedervermietungen von Wohnungen gedeckelt werden kann. Zudem soll laut Maas im Maklerrecht künftig das "Bestellerprinzip" greifen, wonach deren Gebühren stets von jenen Vermietern oder Wohnungssuchenden zu bezahlen sind, die einen Vermittler beauftragen.
Prinzipiell begrüßt wurde die Mietpreisbremse von der Unions-Fraktion, die aber mit "schwierigen Verhandlungen" rechnet. Gelöst werden könne das Problem steigender Mieten letztlich nur durch eine Ankurbelung des Wohnungsbaus. Das neue Gesetz dürfe deshalb "nicht zur Investitionsbremse werden". Aus Sicht der Union muss der Geltungsbereich der Mietpreisbegrenzung örtlich eingeschränkt werden und könne beispielsweise nicht für ganz Berlin gelten. Ein entsprechender Bedarf für bestimmte Gebiete müsse präzise nachgewiesen werden. Maas erklärte, dass das Bauministerium rund 500 Millionen Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bereitstelle. Wie die Union wies der Minister darauf hin, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr unterschiedlich sei, es gebe auch Regionen mit "massiven Leerständen". Die Linksfraktion verlangte, die Einführung von Mietpreisbremsen dürfe nicht den Ländern überlassen werden, sondern müsse verpflichtend sein.

05.03.14 - Klage gegen Drillisch Telecom: Auch Pfand für SIM-Karten unzulässig
Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung der Rechnung per Post nicht 1,50 Euro berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden. Außerdem untersagten die Richter dem Unternehmen, ein Pfand für die SIM-Karte zu verlangen.
Für unzulässig erklärten die Richter eine Klausel, mit der die Drillisch Telecom GmbH für den Versand der Rechnung per Post ein Entgelt von 1,50 Euro verlangte. Betroffen davon waren vor allem Kunden ohne Internetzugang, die ihre Rechnung nicht über das Onlineportal des Anbieters abrufen und speichern konnten. Es liege im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Dafür dürfe es kein zusätzliches Entgelt berechnen, stellten die Richter klar. Das gelte auch für eine Papier-Rechnung per Post, da ein Unternehmen nicht ausschließlich Online-Rechnungen versenden dürfe.

05.03.14 - Urteil: Facebook muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich auch in zweiter Instanz vor dem Kammergericht in Berlin gegen Facebook durchgesetzt. Das Kammergericht wies eine Berufung von Facebook zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin zugunsten des vzbv. Der vzbv hatte geklagt, weil einige Klauseln in Facebooks Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen gegen deutsches Recht verstoßen. Auch der seinerzeit angebotene Freundefinder, der Adressbuchimport sowie die daraus generierten Einladungs-Mails sind Gegenstand des Verfahrens. Nach dem Landgericht urteilte jetzt auch das Kammergericht Berlin: Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten.

05.03.14 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Zuckerhersteller
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rund 280 Mio. Euro gegen die drei großen deutschen Zuckerhersteller Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG, Köln, Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, und Nordzucker AG, Braunschweig, sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen verhängt.

05.03.14 - Chief-Compliance-Officer: Das Berufsbild im Jahr 2020 – Ein Zwischenstandsbericht
Das Berufsbild des Compliance-Officers ist relativ neu. Noch fehlt eine genaue Definition und Tätigkeitsbeschreibung oder eine direkt auf den Beruf des Compliance-Officers zielende Ausbildung. Der Begriff "Compliance" ist schillernd und wird meist nicht präzise verwendet. Oft findet man in Unternehmen Compliance-Beauftragte oder Chief-Compliance-Officer, die im Detail gar nicht wissen, für welche Tätigkeitsbereiche sie die Verantwortung übernommen haben und wofür sie in ihrer von der Geschäftsleitung abgeleiteten und delegierten Funktion haften. Die Diskussion aufgrund der strafrechtlichen Garantenstellung eines Compliance-Officers war nur ein Beispiel dafür.


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