04.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Banken dürfen bei Krediten neben Zinsen kein zusätzliches Bearbeitungsentgelt kassieren
Der Überschuss an Emissionszertifikaten nimmt nach wie vor zu, und das bedeutet eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren des CO2-Marktes



04.06.14 - Hinweise zum Datenschutz häufig lang und unverständlich
Fast ein Drittel (31 Prozent) der Internetnutzer in Deutschland verzichtet komplett darauf, die Datenschutzerklärungen von Online-Diensten zu lesen. Dabei verzichten 21 Prozent bewusst auf die Durchsicht von Datenschutzerklärungen. Weitere 10 Prozent gehen zwar ins Internet, sind aber der Meinung, keine datenschutzrelevanten Dienste zu nutzen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom unter 811 Internetnutzern ergeben. Danach lesen 42 Prozent der Befragten die Erklärungen immerhin "selten". Weitere 16 Prozent lesen die Hinweise zum Datenschutz "oft" und 11 Prozent sogar "immer". "Datenschutzerklärungen sind keine leichte Kost. Trotzdem sollten sich alle Internetnutzer damit auseinandersetzen. Bei jeder Nutzung des Internets fallen Daten an", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Erklärungen zum Datenschutz enthalten unter anderem Hinweise zur Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten, dem Einsatz von Cookies und zur Datensicherheit." Anhand der Erklärungen sollten Nutzer entscheiden, ob sie einem Online-Dienst persönliche Daten anvertrauen wollen oder nicht.

04.06.14 - Bearbeitungsentgelte für Kredite – Was nicht verjährt ist, können Bankkunden zurückfordern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei der Vergütung von Kreditverträgen im Interesse der Verbraucher endlich ein Machtwort gesprochen: Banken dürfen bei Krediten neben Zinsen kein zusätzliches Bearbeitungsentgelt kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in zwei Präzedenzfällen entschieden. "Auf diese höchstrichterliche Klarstellung haben wir lange gewartet. Jetzt ist Schluss mit der Abzockerei und Verunsicherung der Kreditnehmer", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
Die Folgen der beiden BGH-Urteile mit den Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 sind für Bankkunden erfreulich: "Wer einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann das gezahlte Bearbeitungsentgelt von seiner Bank jetzt grundsätzliche zurückverlangen", sagt Rechtsanwalt Gericke. Das können bei Immobilienkrediten schnell mehrere tausend Euro sein.
Beispiel: Wer ein Darlehen über 100.000 Euro aufgenommen hat, musste für die Bearbeitung seines Kreditvertrages je nach Bank zwischen 1.000 und 3.000 Euro zahlen. Zusätzlich zu den Zinsen wohlgemerkt. Solche Bearbeitungsentgelte waren branchenüblich. Unterschiedlich war nur ihre Höhe. Je nach Bank waren ein bis drei Prozent der Nettokreditsumme fällig.

04.06.14 - Daten zum Emissionshandel für 2013 zeigen: Weniger Emissionen, aber noch immer Überschuss an Zertifikaten
Die Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) teilnehmen sind im letzten Jahr schätzungsweise um mindestens 3 Prozent zurückgegangen nach den Angaben im Unionsregister. Die Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard erklärte hierzu: "Die gute Nachricht ist, dass die Emissionen sich sogar noch schneller verringerten als in den vergangenen Jahren, obwohl die Volkswirtschaften Europas sich nun von der Rezession zu erholen beginnen. Der Überschuss an Emissionszertifikaten nimmt jedoch nach wie vor zu, und das bedeutet eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren des CO2-Marktes. Die Kommission hat Schritte eingeleitet, um diesem Problem mit dem bereits angenommenen "Backloading” zu begegnen. Da es sich dabei jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme handelt, hat die Kommission die Einführung einer Marktstabilitätsreserve vorgeschlagen. Nun ist es am Europäischen Parlament und am Rat, den Vorschlag voranzubringen und bei ihren Diskussionen zügig voranzukommen. ”

04.06.14 - Noch mehr Sicherheit bei Gasverbrauchseinrichtungen durch straffere und einfachere Vorschriften
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die für die Sicherheit von Gasverbrauchseinrichtungen und der dazugehörigen Sicherheits-, Regel- und Kontrollvorrichtungen maßgebliche Richtlinie (Gasgeräterichtlinie) durch eine unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Dies bedeutet, dass die 28 nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der derzeitigen Richtlinie durch eine einzige, in allen Amtssprachen der EU vorliegende Rechtsvorschrift ersetzt werden. Beispiele für Gasverbrauchseinrichtungen sind Kocher, Herde, Heizstrahler, Durchlauferhitzer, Gasleuchten sowie Zentralheizungskessel. Die Rechtsvorschrift erfasst somit eine sehr breite Palette gängiger Verbrauchs- und Handelsgüter, die von der simplen Campingausrüstung bis hin zu Heizkesseln für große Häuserblocks reicht. Lediglich Gasverbrauchseinrichtungen für industrielle Verfahren fallen nicht darunter.

04.06.14 - Bundesgerichtshof urteilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite unwirksam
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.


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