09.12.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Geschäftsführer, der befürchtet, auf einer künftigen Gesellschafterversammlung abberufen zu werden, kann im Wege der einstweiligen Verfügung in der Regel kein Abberufungsverbot durchsetzen
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) für ein Gesetz zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbände
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09.12.13 - Bundesgerichtshof zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster
Der u. a. für das Gebrauchsmusterrecht zuständige X. Zivilsenat hat über die Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und einem Geschmacksmuster entschieden. Die Klägerin erwarb von der Beklagten, einem Verlagsunternehmen, zusammen mit einem dort bestellten Buch eine Einkaufstasche mit Kühlfach. Später bot sie diese Tasche über ein Internetauktionshaus zum Verkauf an. Daraufhin wurde sie anwaltlich im Auftrag eines dritten Unternehmens abgemahnt, dem Rechte an einem Gebrauchsmuster und einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster an der Tasche zustehen. Die Klägerin ließ die Berechtigung der Abmahnung von Rechtsanwälten prüfen.

09.12.13 - EuGH räumt Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft ein
Ein Geschäftsführer, der befürchtet, auf einer künftigen Gesellschafterversammlung abberufen zu werden, kann im Wege der einstweiligen Verfügung in der Regel kein Abberufungsverbot durchsetzen. Massimo de La Riva, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SNP | Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, weist aber darauf hin, dass durch Eilverfügung die Verschaffung des Zuganges zu den Räumlichkeiten, Einsicht in Geschäftsunterlagen, Nutzung der für die Geschäftsführung bestimmten Einrichtungen und Informationen und Einbeziehung in Geschäftsführungsvorhaben der anderen Geschäftsführer möglich ist - schließlich auch die Untersagung der Anmeldung der Abberufung. Vertreten wird die GmbH in diesen Rechtsstreiten durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG.

09.12.13 - Freihandelsabkommen: Verbraucherschutz nicht aufweichen
Die EU und die USA setzen ihre Verhandlungen zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen fort. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Verhandlungsführer auf, die Rechte der Verbraucher nicht abzuschwächen. "Sinnvolle Erleichterungen für den transatlantischen Handel dürfen nicht auf Kosten der europäischen und amerikanischen Verbraucher gehen", sagt Helga Springeneer, Leiterin Verbraucherpolitik im vzbv. Zudem dürfe nicht weiter hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Wesentliche Dokumente müssten veröffentlicht und ein Beratergremium mit Repräsentanten der Zivilgesellschaft eingesetzt werden.

09.12.13 - Einführung eines Unternehmensstrafrechts: Justizministerkonferenz begrüßt Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Vorbereitung einer Bundesratsbefassung
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) für ein Gesetz zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden. Transparency Deutschland fordert seit Langem, dass Bestechung durch deutsche Unternehmen härter bestraft werden muss. Die OECD fordert zum Beispiel die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Diese Forderung wurde nun von NRW-Justizminister Kutschaty aufgegriffen. Sein Vorschlag wurde auf der heutigen Justizministerkonferenz begrüßt. Kutschaty wird gebeten, in Abstimmung mit den anderen Ländern eine Bundesratsbefassung vorzubereiten.

09.12.13 - Studie: Wirtschaft glaubt nicht an sicheren Schutz vor Spähattacken à la Prism
Fast die Hälfte der deutschen Firmen ist davon überzeugt, dass es keinen sicheren Schutz vor Überwachungsprogrammen wie Prism und Co. gibt. Dies geht aus einer aktuellen Studie der Nifis Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. hervor. Demzufolge sehen 38 Prozent der befragten Unternehmen einen vorsichtigen und sensiblen Umgang mit den eigenen Daten noch als besten Schutz vor Spähattacken an. Jeder Anwender und jedes Unternehmen sollte sich deshalb darüber im Klaren sein, welche Daten überhaupt ins Netz gestellt werden müssen und welche Daten Cloud-Anbietern anvertraut werden. Zudem gilt es, die Anbieter von Cloud Computing-Services besonders genau in punkto Datenschutz zu überprüfen (31 Prozent).


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