05.11.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht
Zum 1. Oktober 2013 hat die tec4U-Solutions GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Das neu gegründete Unternehmen übernimmt den gesamten Geschäftsbereich Material Compliance von der tec4U-Ingenieurgesellschaft mit den entsprechenden Softwareprodukten und Dienstleistungen



05.11.13 - Das Abmahnunwesen stellt eine Wachstumsbremse für den deutschen Online-Handel dar - Die neuen Regelungen stärken die Rechtsposition des Empfängers von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wendet sich auch gegen den sogenannten Abmahnmissbrauch im Online-Handel wendet. Durch die im Gesetz enthaltenen Regelungen werden die finanziellen Anreize für Abmahnungen deutlich verringert. eBay und PayPal begrüßen das neue Gesetz, da hiermit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen im Internet geschützt werden.

05.11.13 - Umsetzung von umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Regelwerken
Zum 1. Oktober 2013 hat die tec4U-Solutions GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Das neu gegründete Unternehmen übernimmt den gesamten Geschäftsbereich Material Compliance von der tec4U-Ingenieurgesellschaft mit den entsprechenden Softwareprodukten und Dienstleistungen. Geschäftsführer der neuen Gesellschaft ist Stefan Nieser, der bisher als Bereichsleiter für diesen Bereich in der Ingenieurgesellschaft verantwortlich war. Neben ihm wechseln auch alle Mitarbeiter des Bereichs in die neue Firma, was eine störungsfreie Übernahme aller Themen und Projekte gewährleistet.

05.11.13 - Umsetzung der OECD-Konvention gegen Korruption auf dem Prüfstand: Transparency fordert höhere Strafen für Korruptionsdelikte von Unternehmen und Verbesserung des Hinweisgeberschutzes
Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht. Deutschland wird neben Großbritannien, der Schweiz und den USA eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung bescheinigt. Das ist zwar gut, aber nicht genug, um Unternehmen effektiv davon abzuhalten, korruptiven Angeboten nachzugeben. Untersuchungen zeigen, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland zu bestechen, in den letzten Jahren nicht zurückgegangen ist. Auf dem Bestechungszahlungsindex, der genau das misst, verharrt Deutschland seit 2008 bei 8,6 von 10 Punkten.

05.11.13 - Internationalität im Top-Management deutscher Konzerne: Empirische Studie belegt Ausbaupotenzial
Internationalität gilt als wichtiges Diversitätsmerkmal im Top-Management. Auf der Basis einer umfassenden empirischen Erhebung verfolgt der vorliegende Beitrag das Ziel, die Internationalität der Vorstände und Aufsichtsräte im DAX hinsichtlich Nationalität, internationaler Ausbildung, internationaler Berufserfahrung und internationaler Mandate differenziert zu analysieren. Dabei wird nicht nur das Ausmaß der Internationalität, sondern auch die geographisch kulturelle Schwerpunktbildung untersucht. Es wird gezeigt, dass die Top Management Internationalität im DAX die Bedeutung (zukünftig) wichtiger Auslandsmärkte, wie etwa der BRIC-Staaten, bisher nicht widerspiegelt.

05.11.13 - Verwaltungsgericht: Fanpage-Betreiber unverantwortlich für Facebook-Datenverarbeitung
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat auf drei Klagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein – u. a. der Wirtschaftsakademie der Industrie- und Handelskammer – geurteilt, dass deutsche Betreiber von Facebook-Fanpages für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich in keiner Weise verantwortlich gemacht werden könne (Az. 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte Ende 2011 festgestellt, dass die Facebook-Datenverarbeitung nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar ist, u. a. weil die Nutzung von Fanpages personenbezogen präzise erfasst wird, gegen die Profilbildung keine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt wird, beim Setzen von Cookies keine wirksamen Einwilligungen eingeholt werden und weil für die Betroffenen nicht die geforderte Transparenz hergestellt wird. Das ULD hatte daraufhin den drei Unternehmen per Verfügung auferlegt, ihre Fanseiten zu deaktivieren. Diese Bescheide wurden nun aufgehoben.


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