04.09.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wenn bei Unternehmen Daten nach außen dringen, ist dies oft auf ein falsches Verhalten der Mitarbeiter zurückzuführen
Vorsicht: Immer mehr Beschäftigte nutzen nicht nur ihr privates Smartphone oder Pad/Tablet für berufliche Belange, sondern setzen auch privat angeschaffte Apps für Geschäftszwecke ein



04.09.13 - "Integritätsradar" zur Bundestagswahl 2013: Initiativen der letzten vier Jahre und Wahlprogramme auf dem Prüfstand
Vor der Bundestagswahl stellte die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland die Parteien auf den Prüfstand: Welche politischen Initiativen zur Korruptionsbekämpfung wurden in den letzten vier Jahren ergriffen und was kündigen die Parteien in ihren Wahlprogramme 2013 an? Der Bericht "Integritätsradar zur Bundestagswahl 2013" umfasst eine Analyse der Themen Abgeordnetenbestechung, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten, Drehtüreffekt, Lobbyregister, Unternehmensstrafrecht, Korruptionsregister in der öffentlichen Vergabe, Informationsfreiheit, Korruption bei Ärzten und Hinweisgeberschutz.

04.09.13 - Arbeitgeber und Betriebsrat streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über Torkontrollen, die der Vorgängerbetriebsrat mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) möchte die Auffassung vertreten, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses führt, wenn sämtliche Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig geladen sind, der Betriebsrat beschlussfähig iSd. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und die anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschlossen haben, über den Regelungsgegenstand des später gefassten Beschlusses zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich ist, dass in dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind. Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 -; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 -) ab. Der Erste Senat fragt deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Siebte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.

04.09.13 - BGH: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit
Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte.

04.09.13 - Sicherheitslücken in Unternehmen stehen oft in einem Zusammenhang mit dem Verhalten der Mitarbeiter
Wenn bei Unternehmen Daten nach außen dringen, ist dies oft auf ein falsches Verhalten der Mitarbeiter zurückzuführen. Das ist das Ergebnis einer weltweiten Umfrage, die Kaspersky Lab in Zusammenarbeit mit B2B International im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt hat. Im Rahmen der Studie wurden die beteiligten Unternehmen nach den verschiedenen Ursachen für ein Datenleck innerhalb der letzten zwölf Monate befragt. Weltweit gesehen war mit 39 Prozent eine Schwachstelle in einer eingesetzten Software die am häufigsten genannte Ursache.

04.09.13 - Viele Apps sind nämlich mit einem Cloud-Service verbunden, über den die US-Geheimdienste Zugang zu den Daten erhalten können
Immer mehr Beschäftigte nutzen nicht nur ihr privates Smartphone oder Pad/Tablet für berufliche Belange, sondern setzen auch privat angeschaffte Apps für Geschäftszwecke ein. Genau davor warnt die Nifis Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. Viele Apps sind nämlich mit einem Cloud-Service verbunden, über den die Geheimdienste Zugang zu den Daten erhalten können, begründet der Nifis-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp die Warnung. "Bei allen US-amerikanischen Apps ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen, dass sämtliche Daten bei Prism & Co landen", meint Lapp.

04.09.13 - Das Hamburger Compliance-Modell besteht aus vier Elementen
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Bundesland Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein Korruptionsregister einführen. Registrierte Unternehmen sollen bis zu drei Jahren von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das Gesetz, das sich zurzeit noch in den parlamentarischen Beratungen befindet, soll bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Insbesondere in Hamburg haben sich in der Vergangenheit zahlreiche Initiativen der Kaufleute gebildet, die sich der Prävention von Wirtschaftskriminalität widmen.


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