06.12.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Vor dem Hintergrund der bereits als "Zeitenwende" betitelten Bedeutungszunahme der risikonahen Beratung, soll die vorliegende Aufsatzreihe die Relevanz von Compliance-Themen im Rahmen der Due Diligence beleuchten.
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (kurz MiCAR) ist am 29.6.2023 in Kraft getreten. Sie wird in der EU ab 30.12.2024 unmittelbar gelten und eine Lücke in der Regulierung von Kryptowerten und damit verbundenen Dienstleistungen schließen?



06.12.23 - Compliance (Due Diligence) im Kontext von Transaktionen - Allgemeine Einführung in die Thematik
Vor dem Hintergrund der bereits als "Zeitenwende" betitelten Bedeutungszunahme der risikonahen Beratung, soll die vorliegende Aufsatzreihe die Relevanz von Compliance-Themen im Rahmen der Due Diligence beleuchten. Konkret soll eine vertiefte Darstellung der relevantesten Problemfelder in der Praxis zur Verfügung gestellt sowie die maßgeblichen nationalen und internationalen Regelungen näher begutachtet werden. Dieser folgende erste Beitrag gibt zunächst eine allgemeine Einführung in die Thematik und soll einen Überblick über die sich wandelnde Bedeutung der Compliance Due Diligence verschaffen. Dazu wird die zunehmende Bedeutung von Compliance (B.), die generellen Compliance-Risiken im Rahmen von Transaktionen (C.) sowie der Nutzen einer Compliance Due Diligence bei Transaktionen in ihren unterschiedlichen Phasen (D./E.) näher erläutert. Im Anschluss an diesen Beitrag werden weitere, vertiefende Aufsätze folgen. Der nächste Beitrag dieser Reihe wird sich ausführlich mit dem Thema "Anti-Bribery/Corruption" befassen und - unter anderem - einen detaillierten Blick in die relevanten Regelungen, wie den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder den United Kingdom Bribery Act (UKBA) werfen.

06.12.23 - MiCAR - Governance- & Compliance-Anforderungen für Kryptodienstleister
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (kurz MiCAR) ist am 29.6.2023 in Kraft getreten. Sie wird in der EU ab 30.12.2024 unmittelbar gelten und eine Lücke in der Regulierung von Kryptowerten und damit verbundenen Dienstleistungen schließen? MiCAR wird die Anbieter sog. Kryptowerte-Dienstleistungen neben einer Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht vor Aufnahme der Tätigkeit, bestimmten Governance- und Compliance-Pflichten für den laufenden Geschäftsbetrieb unterwerfen. Dabei ist MiCAR sowohl für Unternehmen relevant, die mit Geltung der MiCAR erstmals in den Anwendungsbereich der Regulierung fallen, als auch für etablierte Banken und Wertpapierfirmen, die ihr Portfolio um Kryptodienstleistungen nach der MiCAR erweitern möchten.

06.12.23 - CCZ-Editorial: Dreht sich das Regresskarussel bei Bußgeldern? Und was, wenn nicht?
Es ist weiterhin ungeklärt, ob eine Gesellschaft, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, dieses gegen ihre Organmitglieder oder Arbeitnehmer regressieren kann. Die gerade für Kartellbußen besonders intensiv diskutierte Frage wurde erstmals 2015 im Rahmen der schadensersatzrechtlichen Aufarbeitung des Schienenkartells zur Überraschung der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Praxis verneint (LAG Düsseldorf, CCZ 2015, 185 m Anm. Backhaus/Brand jurisPR-HaGesR 6/2015 Anm. 3). Das LG Saarbrücken hat sich dieser Meinung in einem obiter dictum zum Badezimmer-Kartell angeschlossen (Urt. v. 15.9.2020 - 7HK O 6/16 mAnm. Backhaus/Brand jurisPR-HaGesR 4/2021 Anm. 5; Eufinger, CCZ 2021, 50). Nunmehr verneinen auch LG und OLG Düsseldorf (BeckRS 2021, 62936 bzw. BeckRS 2023, 19301) den Bußgeldregress gegenüber einem vorsätzlich handelnden Geschäftsleiter, obwohl dieser die Kartellabsprachen des Edelstahl-Kartells für die GmbH selbst getroffen hatte. Die Gerichte stützen sich in ihrer Begründung auf eine teleologische Reduktion der Organhaftungsnormen (§ 43 GmbHG, §93 AktG).


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