13.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Aus Sicht des Petitionsausschusses muss die Qualität der Postdienstleistungen erhöht werden.
Der Stichtag zum Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes rückt näher – doch wie gut sind die deutschen Unternehmen darauf vorbereitet?



13.12.22 - Qualität der Postdienstleistungen muss erhöht werden
Aus Sicht des Petitionsausschusses muss die Qualität der Postdienstleistungen erhöht werden. In der Sitzung verabschiedeten die Abgeordneten daher mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz "als Material" zu überweisen. Der Petent schildert in seiner Eingabe einen konkreten Fall, in dem die Deutsche Post AG eine Einschreibsendung nicht zugestellt habe beziehungsweise diese verloren gegangen sei. Dies sei kein Einzelfall, heißt es. In der Vergangenheit sei es bereits häufig vorgekommen, dass die Post die Zustellung bei von ihm versandten Einschreibsendungen nicht habe nachweisen können. Der Petitionsausschuss äußert in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung grundsätzliches Verständnis für das Anliegen des Petenten, das als nachvollziehbar beurteilt wird. Der Bund habe im Bereich des Postwesens nach Artikel 87f Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) "flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten", schreiben die Abgeordneten.

13.12.22 - Umfrage: Mehrheit der deutschen Unternehmer befürchtet Nachteile durch das Lieferkettengesetz
Der Stichtag zum Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes rückt näher – doch wie gut sind die deutschen Unternehmen darauf vorbereitet? Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der targens GmbH befürchten fast zwei Drittel der Unternehmensentscheider, durch das neue Gesetz Nachteile zu erleiden. Insbesondere Kosten und Aufwand an personellen Ressourcen bereiten den Befragten Sorgen. Wenn ab dem 1. Januar 2023 Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflichten hinsichtlich Menschenrechte und Umweltschutz nachweislich erfüllen müssen, rechnen 41 Prozent mit hohen Kosten bei der Umsetzung der neuen Regularien. Ein Drittel geht davon aus, dass die Überprüfung der Lieferketten mit einem deutlichen personellen Mehraufwand verbunden sein wird. Weitere Befürchtungen sind Rechtsstreitigkeiten (24 Prozent), Wettbewerbsnachteile (22 Prozent) und Rufschädigungen (10 Prozent).

13.12.22 - Bitkom zur EU-Haftungsrichtlinie für den Einsatz von KI
Die EU-Kommission veröffentlichte einen Entwurf zur Haftungsrichtlinie zu Künstlicher Intelligenz (AI Liability Directive), die den Haftungsfall im Umgang mit Künstlicher Intelligenz regelt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:"Wir begrüßen, dass mit dem Entwurf zur KI-Haftungsrichtlinie erste grundsätzliche Fragen zur Haftung im Schadensfall beim Einsatz von KI geregelt werden sollen. Künstliche Intelligenz ist für die deutsche Wirtschaft eine herausragend wichtige Zukunftstechnologie. Die große Mehrheit der Unternehmen (65 Prozent) sieht den Einsatz von KI als Chance für das eigene Geschäft – aber nur neun Prozent nutzen KI bisher. Um den KI-Einsatz in Deutschland voranzubringen, muss möglichst schnell Rechtsklarheit beim Praxiseinsatz geschaffen werden."


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