07.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird ein "Neuanfang" für die EU-Politik im Bereich der digitalen Gesundheit sein.
Die Kommission beanstandet, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindert, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software (sogenannte "NFC-Inputs") zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiert.



07.07.22 - Seit dem Rentenbeginn wurde die Betriebsrente einer Klägerin nicht mehr erhöht
Wird die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) fiel ab dem 31. Dezember 2015 die weitere Voraussetzung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG weg, wonach zur Berechnung der garantierten Leistung der nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten werden darf. Dies ist mit Unionsrecht vereinbar.

07.07.22 - Europäische Gesundheitsunion: Ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten für Menschen und Wissenschaft
Die Europäische Kommission hat den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) auf den Weg gebracht, der einer der zentralen Bausteine einer starken europäischen Gesundheitsunion ist. Der EHDS wird dazu beitragen, dass die EU, was die Gesundheitsversorgung der Menschen in ganz Europa betrifft, einen Quantensprung nach vorne machen wird. Er wird es den Menschen in ihrem jeweiligen Heimatland oder in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten zu kontrollieren und zu nutzen. Er fördert einen echten Binnenmarkt für digitale Gesundheitsdienste und -produkte. Und er schafft einen kohärenten, vertrauenswürdigen und effizienten Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten, wobei er gleichzeitig die uneingeschränkte Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU sicherstellt.

07.07.22 - Kartellrecht: EU-Kommission übermittelt Apple Mitteilung der Beschwerdepunkte zu Apple-Pay-Praktiken
Die Europäische Kommission hat Apple von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat. Durch Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften ("NFC" (Nahfeldkommunikation) oder "tap and go") schränkt Apple den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein. Die Kommission beanstandet, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindert, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software (sogenannte "NFC-Inputs") zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiert.


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