24.11.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Verringerung der Personalkosten ist ein Ansatzpunkt, die Wettbewerbsfähigkeit einer Firma zu erhöhen. Ein anderer Weg zu erhöhter Wettbewerbsfähigkeit kann aber auch darin bestehen, dass das eigene Humankapital des Unternehmens effektiver ist als das der Wettbewerber.
Aktionärsversammlungen fanden auch in diesem Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell statt. Die im Frühjahr 2020 verabschiedete gesetzliche Grundlage für virtuelle Hauptversammlungen war nach kritischen Äußerungen Ende 2020 modifiziert worden.


24.11.21 - Mitarbeitende als Wettbewerbsvorteil: Fünf Wege, die zum Ziel führen
Viele Unternehmen beschreiben ihre Mitarbeitenden als eine wichtige Ressource, oft sogar als die wichtigste Ressource zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils. So weit verbreitet diese Aussage auch ist, so wenig wird kritisch reflektiert, wie konkret vorgegangen werden kann, um diesen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. In diesem Beitrag werden fünf mögliche Ansätze diskutiert, um aus den Mitarbeitenden des Unternehmens ein Humankapital zu schaffen, das dem der Wettbewerber überlegen ist. Neben dem offensichtlichen Weg, bessere bzw. leistungsfähigere Mitarbeitende einzustellen, werden der Aufbau von Sozialkapital und Organisationskapital, die HR-Architektur des Unternehmens sowie die Unternehmenskultur als Wege vorgestellt. Dabei wird gezeigt, dass der Ansatz, über besser Mitarbeitende den Wettbewerbsvorteil aufzubauen, wenig nachhaltig ist. In vielen Unternehmen bilden die Mitarbeitenden einen der größten Kostenblöcke. In einer ganzen Reihe von Unternehmen – gerade im Dienstleistungsbereich – bilden die Personalkosten sogar den größten Aufwandsposten.

24.11.21 - Aktionärsrechte auf virtuellen Hauptversammlungen
Aktionärsversammlungen fanden auch in diesem Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie virtuell statt. Die im Frühjahr 2020 verabschiedete gesetzliche Grundlage für virtuelle Hauptversammlungen war nach kritischen Äußerungen Ende 2020 modifiziert worden. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung von 172 HVs von DAX-Unternehmen von 2016 bis 2021 wird der Frage nachgegangen, ob die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die virtuelle Durchführung verändert wurde. Es zeigt sich ein ambivalentes Ergebnis: Neben einigen positiven Entwicklungen und vorbildlichen Umsetzungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus ist in einigen anderen Teilen eine Verschlechterung zu konstatieren. Ab dem Frühjahr 2020 waren Großveranstaltungen wie die Ausrichtung von Hauptversammlungen mit physischer Teilnahme von zum Teil mehr als 1.000 Aktionären aufgrund des Infektionsschutzes nicht mehr möglich. In Deutschland sollte die kurzfristig erlassene Pandemie-Gesetzgebung den Weg für die virtuelle Durchführung unter weitestgehendem Schutz von Aktionärsrechten nach dem Aktiengesetz bahnen.

24.11.21 - Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Einziehung von Geschäftsanteilen. Der betroffene Gesellschafter versuchte, mit einer einstweiligen Verfügung diese Maßnahme gegen ihn aufheben zu lassen. Der Beschluss des OLG München liefert sowohl für Gesellschafter, die von einem Einziehungsbeschluss betroffen sind, als auch die übrigen Gesellschafter wichtige Hinweise. Ist der Ausschluss eines Gesellschafters tatsächlich erfolgt, stellt sich für den Betroffenen die Frage, wann er die ihm zu zahlende Abfindung geltend machen sollte. Die Anerkennung des Ausschlusses und die Verjährung von Ansprüchen können für ein Dilemma sorgen. Der BGH hat in dieser Angelegenheit jetzt Rechtssicherheit erhöht, wie der zweite Fall zeigt. Schließlich geht es um den Ausschluss von Kleinaktionären einer AG.


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