24.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Alle in Deutschland ansässigen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind seitdem verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister mitzuteilen.
Vor dem Hintergrund weiterhin auftretender Skandale von Unternehmenskriminalität trotz implementierter und zertifizierter Compliance-Systeme stellt sich zunehmend die Frage der Geeignetheit der propagierten juristisch-betriebswissenschaftlichen Compliance-Management-Methoden und deren Standards.


24.02.21 - Verhinderungsbeherrschung: Paradigmenwechsel des Bundesverwaltungsamtes in seinen FAQ zum Transparenzregister
Im Jahre 2017 wurde das Transparenzregister als "ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten" eingeführt (§ 18 Abs. 1 GWG). Alle in Deutschland ansässigen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind seitdem verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister mitzuteilen (sog. "mitteilungspflichtige Vereinigungen").

24.02.21 - Compliance im Spannungsfeld zwischen der Finanz- und der Tech-Branche
Wirecard wird als einer der gleichzeitig bedeutendsten Erfolge und Misserfolge der FinTech-Branche aller Zeiten in die Geschichte eingehen. Das Schlimmste daran ist, dass die Dimensionen und Lehren dieser Causa nicht zu enden scheinen. Der Verkauf verschiedener Tochtergesellschaften seit der Insolvenz von Wirecard umfasst über 6.000 Mitarbeiter weltweit - eine Tragödie mit schrecklichen Auswirkungen insbesondere für die betroffenen Mitarbeiter, Kunden, Anleger sowie den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz Deutschland.

24.02.21 - Zwischen gefährlichen Halbwahrheiten, absolutem Unsinn und aussichtsreichen Lösungsansätzen beim Versuch, Unternehmenskriminalität zu verhindern
Vor dem Hintergrund weiterhin auftretender Skandale von Unternehmenskriminalität trotz implementierter und zertifizierter Compliance-Systeme stellt sich zunehmend die Frage der Geeignetheit der propagierten juristisch-betriebswissenschaftlichen Compliance-Management-Methoden und deren Standards. So wird inzwischen ein interdisziplinärer Ansatz für die Corporate Compliance gefordert, bei dem neben den vorherrschenden Disziplinen der Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auch Erkenntnisse anderer Wissenschaftszweige einfließen sollen.


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