06.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Von Online-Angeboten rund um Versicherungen profitieren auch die klassischen Berater
Die Europäische Kommission hat zwei deutsche Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Flughäfen in der Coronakrise unterstützen und Innovationen im Schienengüterverkehr fördern will



06.11.20 - Versicherungsvermittler profitieren von der Online-Konkurrenz
Von Online-Angeboten rund um Versicherungen profitieren auch die klassischen Berater. So geben vier von zehn Personen in Deutschland ab 18 Jahren (39 Prozent) an, dass sie sich gerne online über Versicherungen informieren, dann aber doch lieber persönlich bei einem Vermittler abschließen. Umgekehrt geben auch 22 Prozent an, dass sie sich persönlich beraten lassen um dann den Abschluss per Internet zu tätigen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Insgesamt dürfte die Anzahl der Versicherungsabschlüsse weiter steigen: Mehr als jeder Vierte (28 Prozent) gibt an, inzwischen häufiger die Versicherung zu wechseln, weil er sich über Online-Vergleichsportale einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Anbieter verschaffen kann. 42 Prozent sind durch das Internet auf preislich günstigere Versicherungen aufmerksam geworden, 40 Prozent auf Angebote mit besseren Leistungen.

06.11.20 - EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für Flughäfen und Schienengüterverkehr
Die Europäische Kommission hat zwei deutsche Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Flughäfen in der Coronakrise unterstützen und Innovationen im Schienengüterverkehr fördern will. "In diesen schwierigen Zeiten arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. "Der Flughafenbetrieb muss gesichert werden, um Anbindung, Mobilität und Luftverkehr zu gewährleisten. Diese Regelung wird es den deutschen Behörden auf verschiedenen Ebenen ermöglichen, deutsche Flughäfen für Verluste, die ihnen infolge des Coronavirus-Ausbruchs entstanden sind, zu entschädigen. Gleichzeitig wird sie den Flughäfen helfen, ihre Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Krise zu überstehen", so Vestager weiter.

06.11.20 - Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers
Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Einstandspflicht des Pensions- Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) für Sicherungsfälle vor dem 1. Januar 2022 nur dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen des ehemaligen Arbeitnehmers wegen der Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt. Der Kläger bezieht ua. eine Pensionskassenrente, die von der Pensionskasse aufgrund eines Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten seit dem Jahr 2003 jährlich herabgesetzt wird. In der Vergangenheit hat die frühere Arbeitgeberin diese Leistungskürzungen wegen ihrer gesetzlichen Einstandspflicht aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ausgeglichen.


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