12.03.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Um Regierungshandeln nachvollziehbar zu gestalten, will die Deutsche Bundesregierung die Transparenz bei politischen Prozessen und Verfahren erhöhen
Beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen sollen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden



12.03.19 - Heimarbeit erfordert klare Regeln: Vier von zehn Unternehmen setzen auf Homeoffice
Auf dem Sofa, im Gartenstuhl oder in der Bahn: Homeoffice ist bei vielen Unternehmen Standard. Vier von zehn Arbeitgebern (39 Prozent) geben ihren Mitarbeiter die Freiheit, auch abseits der klassischen Büroräume arbeiten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 800 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen von Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach setzt sich ortsunabhängiges Arbeiten in immer mehr Unternehmen durch. 2016 erlaubte knapp jedes dritte Unternehmen (30 Prozent) Homeoffice, 2014 erst jedes fünfte (20 Prozent).

12.03.19 - Transparenz bei politischen Prozessen und Verfahren
Um Regierungshandeln nachvollziehbar zu gestalten, will die Deutsche Bundesregierung die Transparenz bei politischen Prozessen und Verfahren erhöhen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke verweist sie dazu auf einen im November getroffenen Kabinettsbeschluss. Dadurch solle die in der abgelaufenen Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

12.03.19 - Standards und rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und ICOs
Beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen sollen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6427) mit. Zur Verbesserung der Geldwäscheprävention sehe die Richtlinie (EU) 2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) vor, dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten.

12.03.19 - Bundeskartellamt untersagt Fusion von Miba und Zollern im Bereich Gleitlager-Bau
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Miba AG, Laakirchen (Österreich), und die Zollern GmbH & Co. KG, Sigmaringen, untersagt. Die Unternehmen hatten geplant, ihre jeweiligen Aktivitäten im Bereich hydrodynamische Gleitlager in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuführen, an dem Miba mit 74,9 Prozent und Zollern mit 25,1 Prozent beteiligt sein sollte.

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