11.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das deutsche Arzneimittelpreisrecht ist laut Bundesregierung infolge eines Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Oktober 2016 aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht auf Versandapotheken mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat anwendbar
Die Deutsche Bundesregierung nutze die aus dem IT-Gipfel 2015 und dem Digital-Gipfel 2018 hervorgegangen Papiere intensiv, um die digitale Unabhängigkeit Deutschlands zu stärken



11.10.19 - Digitalisierung und Datenschutz im Ehrenamt
Etwaige Ausnahmeregelungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine bei datenschutzrechtlichen Regelungen sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Darin vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen "grundsätzlich auf alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter Anwendung finden sollten". Für betroffene Personen mache es keinen Unterschied, ob eine datenverarbeitende Stelle ehrenamtlich oder gemeinnützig tätig ist, heißt es in der Vorlage weiter.

11.10.19 - Ursachen und Folgen der Stärkung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
Das deutsche Arzneimittelpreisrecht ist laut Bundesregierung infolge eines Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Oktober 2016 aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht auf Versandapotheken mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat anwendbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke weiter ausführt, bleiben die in Deutschland ansässigen (Versand-)Apotheken an die für sie weiterhin geltenden Vorschriften zum einheitlichen Apothekenpreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden.

11.10.19 - Werden staatliche Infrastrukturen mit dem Ziel der Erreichung maximaler digitaler Souveränität aufgebaut?
Die Deutsche Bundesregierung nutze die aus dem IT-Gipfel 2015 und dem Digital-Gipfel 2018 hervorgegangen Papiere intensiv, um die digitale Unabhängigkeit Deutschlands zu stärken. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreife, um eine größtmögliche digitale Souveränität zu erreichen. Zudem erkundigten sie sich danach, wie die in den "Leitplanken Digitaler Souveränität" beschriebenen Schlüsselkompetenzen gefördert werden. Zu diesen gehöre die Entwicklung offener Standards, die IT-Sicherheit, sowie die Schaffung von Soft- und Hardwarekompetenzen.


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