21.09.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Unternehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, können nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland zwar mit einer Geldbuße belegt werden – bestraft werden können sie hingegen nicht
Der Compliance-Day des Instituts für Wirtschaftsrecht der Universität Liechtenstein fand dieses Jahr am 15. Mai 2018 in Vaduz statt



21.09.18 - Umsatzsteuer: BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Eine Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteilen vom 21. Juni 2018 V R 25/15 und V R 28/16 entschieden hat, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Bei der Umsatzsteuer setzt der Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen anderer Unternehmer eine Rechnung voraus, die --neben anderen Erfordernissen-- die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers angibt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes).

21.09.18 - Die Pläne der Großen Koalition zur Neuregelung der Unternehmenssanktion
Unternehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, können nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland zwar mit einer Geldbuße belegt werden – bestraft werden können sie hingegen nicht. Die Parteien der Großen Koalition haben nun in ihrem am 14. März 2018 unterzeichneten Koalitionsvertrag zur Bildung der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode festgehalten, dass sie sicherstellen wollen, dass "Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird." In diesem Zusammenhang wird angekündigt: "Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu." Die so formulierten Absichten müssen im Kontext der seit mehreren Jahren intensiv geführten Diskussion um die "richtige" Ausgestaltung des Unternehmenssanktionsrechts in Deutschland interpretiert werden.

21.09.18 - GRC-Report: Compliance im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und neuen Straftatbeständen
Der Compliance-Day des Instituts für Wirtschaftsrecht der Universität Liechtenstein fand dieses Jahr am 15. Mai 2018 in Vaduz statt. Unter dem Titel "Compliance im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und neuen Straftatbeständen" wurde von den Referenten eine große thematische Bandbreite abgedeckt, welche sich von der persönlichen Haftung des Compliance Officers über Compliance-Standards hin zu Digital Compliance und den Auswirkungen von MiFID II auf die Compliance-Funktion erstreckte. Die Tagung wurde sehr zahlreich von Praktikern und Wissenschaftlern aus dem D-A-CH-FL-Raum besucht.

21.09.18 - Compliance meets Industry: Bericht vom 6. Hanseatischen Compliance Tag
Bereits zum sechsten Mal hat die Hamburger Kaufmannsvereinigung Pro Honore e. V. gemeinsam mit dem Institut für Compliance im Mittelstand in die Handelskammer Hamburg zum Hanseatischen Compliance Tag eingeladen. Dieses Mal standen unter dem Motto "Compliance meets Industry" Compliance-Themen im Vordergrund, die das Management im verarbeitenden Gewerbe betreffen.


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