19.12.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Riege der Unternehmen, die ihre Ex-Vorstände auf Schadensersatz verklagt haben oder darüber nachdenken, wird immer größer
Während der Koalitionsvertrag für die letzte Legislaturperiode noch einen Prüfauftrag für ein "Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne" enthielt, haben sich die Koalitionspartner in ihrer Vereinbarung zur 19. Legislaturperiode darauf verständigt, ein neues Unternehmenssanktionsrecht einzuführen



19.12.18 - Die Bewerbungsmappe ist tot: Neun von zehn Personalern erwarten digitale Bewerbungsunterlagen
Anschreiben und Lebenslauf ausdrucken, zusammen mit den kopierten Zeugnissen in eine Bewerbungsmappe packen und schließlich alles in einem stabilen Kuvert zur Post bringen. Diese Art, sich auf einen Job zu bewerben, gehört endgültig der Vergangenheit an. Nur noch 3 Prozent der Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern wollen die Unterlagen auf Papier in einer Bewerbungsmappe. Dagegen bevorzugen 9 von 10 (86 Prozent) digitale Bewerbungsmaterialen. Jeder Elfte (9 Prozent) hat keine Präferenz. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

19.12.18 - Finanzgericht Münster: Falscher Steuermeldung des Versicherers erfolgreich widersprechen
Das Finanzgericht Münster (FG, Urteil vom 30.01.2018, Az. 5 K 3324/16 E) entschied kürzlich, dass eine vor Altersrentenbeginn endende Berufsunfähigkeitsrente nicht entsprechend einer Basisrente zum größten Teil, sondern mit weit weniger als der Hälfte zu versteuern ist. Denn sie ist wie bei sonstigen (Renten-)Einkünften nur mit dem geringen Ertragsanteils steuerlich als Einkommen zu erfassen. Das Finanzamt hingegen hatte sich wiederholt auf die inhaltliche unzutreffende elektronische Übermittlung des Lebensversicherers berufen.

19.12.18 - Aus der Praxis für die Praxis: Zur zivilrechtlichen Rechtsverfolgung von "Compliance"-Sachverhalten und deren Abwicklung
Die Riege der Unternehmen, die ihre Ex-Vorstände auf Schadensersatz verklagt haben oder darüber nachdenken, wird immer größer. Warum? Weil die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zur pflichtgemäßen Geschäftsführung gehört und grundsätzlich im Unternehmensinteresse liegt. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft, ist der Aufsichtsrat nach der ARAG/ Garmenbeck-Entscheidung des BGH sogar grundsätzlich dazu verpflichtet und darf nur in Ausnahmefällen davon absehen. Andernfalls setzt er sich selbst einem möglichen Untreuevorwurf aus.

19.12.18 - VCI/BCM-Position für ein moderneres Unternehmenssanktionsrecht
Während der Koalitionsvertrag für die letzte Legislaturperiode noch einen Prüfauftrag für ein "Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne" enthielt, haben sich die Koalitionspartner in ihrer Vereinbarung zur 19. Legislaturperiode darauf verständigt, ein neues Unternehmenssanktionsrecht einzuführen. Der Begriff des Unternehmensstrafrechts ist zwar dem des Unternehmenssanktionsrechts gewichen. An der Zielrichtung des Gesetzesvorhabens hat sich jedoch nichts Wesentliches geändert: Das neue Sanktionsrecht soll sicherstellen, "dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden".


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