26.07.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle hat ihre Arbeit aufgenommen
In weniger als einem Jahr drohen IT-Unternehmen in Deutschland Millionen-Bußgelder, wenn sie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht umgesetzt haben



26.07.17 - Daten "auf Vorrat" für Zwecke der Strafverfolgung speichern
Seit dem 01.07.2017 – so wurde es im Dezember 2015 in dem Telekommunikationsgesetz geregelt – müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten "auf Vorrat" Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern, die bei der Nutzung anfallen: Verkehrsdaten für 10 Wochen, Standortdaten für vier Wochen. Jedoch verstößt diese Regelung gegen Europarecht, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt. Das OVG Nordrhein-Westfalen bezieht sich auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 21.12.2016, C-203/15 und C-698/15. Der EuGH hat darin in Ergänzung zu seiner Entscheidung vom 8.4.2014, C-293/12 und C-594/12, klargestellt, dass nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung stets objektiven Kriterien genügen müssen, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen.

26.07.17 - Jedes fünfte IT-Unternehmen ignoriert bislang die Datenschutzgrundverordnung
In weniger als einem Jahr drohen IT-Unternehmen in Deutschland Millionen-Bußgelder, wenn sie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht umgesetzt haben. Doch immer noch gibt jedes fünfte IT- und Digitalunternehmen (19 Prozent) an, sich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben. Und nur jedes Dritte (34 Prozent) hat zumindest bereits erste Maßnahmen angefangen oder sogar schon umgesetzt. Vier von zehn Unternehmen (42 Prozent) beschäftigen sich aktuell mit dem Thema, haben aber noch keine Maßnahmen begonnen, und 5 Prozent wollten oder konnten keine Angaben machen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter mehr als 200 IT- und Digitalunternehmen im Auftrag des Bitkom. Im vergangenen Herbst hatten in einer Bitkom-Umfrage 32 Prozent der Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern aus allen Branchen angegeben, sich noch nicht mit der DSGVO beschäftigt zu haben, 12 Prozent war das Thema überhaupt nicht bekannt.

26.07.17 - Wettbewerbszentrale moniert Datenschutzverstöße beim Einsatz von Webanalyse-Tools
Nach den Beobachtungen der Wettbewerbszentrale werden Webanalyse-Tools von Webseitenbetreibern vielfach nicht rechtskonform eingesetzt: Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hat in den letzten neun Monaten 51 Beanstandungen wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit der Nutzung von Webanalyse-Tools ausgesprochen. Viele Unternehmen, die Webseiten betreiben, verwenden Webanalyse Tools, mit denen das Surf-Verhalten der Nutzer dokumentiert und analysiert werden kann. Mit Hilfe dieser Tools sollen eine Optimierung und eine verbesserte Wahrnehmung der Webseite erreicht werden. Beim Einsatz von Webanalyse-Tools sind allerdings bestimmte Nutzungsvoraussetzungen zu beachten.

26.07.17 - Wettbewerbszentrale geht gegen IBAN-Diskriminierung im Bereich der Versicherungsbranche vor
Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle hat ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben Unternehmer und Verbraucher die Möglichkeit, Fälle von SEPA-Diskriminierung direkt an die Wettbewerbszentrale zu melden. Seit der Einrichtung der Beschwerdestelle Ende Mai 2017 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb Eingaben gegen Banken, Versicherungen und Verlage erhalten. Sie hat entsprechende Verstöße bestandet, die bereits durch Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeräumt wurden. Im Bereich der Versicherungsunternehmen leitete die Wettbewerbszentrale auf Grund der eingegangenen Beschwerden eine weitergehende Überprüfung ein: Bei 30 insoweit kontrollierten Versicherungen stellte sie in neun Fällen fest, dass die Vorgaben der europäischen SEPA-Verordnung nicht eingehalten wurden. In fünf Fällen gaben die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In allen anderen Fällen wurde deren Abgabe bereits angekündigt.


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