21.08.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Brexit wird die rechtlichen Bedingungen für den Transfer personenbezogener Daten zwischen Großbritannien und den EU-Ländern verändern
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluationsbericht der Paragraphen 4a, 20k, 20k des Bundeskriminalamtgesetzes" vor



21.08.17 - Brexit könnte Übertragung personenbezogener Daten erschweren
Der Brexit wird die rechtlichen Bedingungen für den Transfer personenbezogener Daten zwischen Großbritannien und den EU-Ländern verändern. Bislang gilt das Datenschutzniveau eines Mitgliedsstaats per se und ohne weitere Prüfungen als angemessen. Innerhalb der Europäischen Union sind Datenübermittlungen also rechtlich genauso zu behandeln wie Datenübermittlungen innerhalb Deutschlands. Weiterer Prüfungen oder gesonderter Vertragskonstrukte, wie sie beispielsweise mit den USA bestehen, bedarf es nicht. Nach dem Brexit wird Großbritannien zum Drittland, hierfür gilt datenschutzrechtlich zurzeit noch § 4 b BDSG und zukünftig Art. 44 ff. der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Wer personenbezogene Daten in ein Drittland übermitteln möchte, der muss sicherstellen, dass der Zielstaat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

21.08.17 - Die Befürchtungen, dass mit der BKA-Novelle von 2009 eine massive Ausweitung der Gefahrenabwehr- und Überwachungstätigkeit des BKA einsetzen würde, hätten sich nicht bestätigt
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluationsbericht der Paragraphen 4a, 20k, 20k des Bundeskriminalamtgesetzes" vor. Nach Artikel 6 des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA) sind die Paragraphen 4a ("Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus"), 20j ("Rasterfahndung") und 20k ("Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme") des BKA-Gesetzes (BKAG) fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen zu evaluieren. Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, hat die Untersuchung vor allem gezeigt, dass die Anwendung der zu evaluierenden Normen in der Praxis bislang eine "relative Seltenheit" ist.

21.08.17 - Gelungene Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitsbedürfnissen
Der 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat nach Feststellungen der beiden Koalitionsfraktionen keine Hinweise dafür gefunden, dass Deutsche auf deutschem Boden massenhaft überwacht wurden. Weder habe sich aus der Beweisaufnahme eindeutig ergeben, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in Kooperation mit amerikanischen Diensten in großem Umfang das Fernmeldegeheimnis verletzt habe, noch habe sich der Verdacht einer massenhaften illegalen Ausspähung deutscher Kommunikationsdaten durch Dienste verbündeter Staaten bestätigt, erklären CDU/CSU und SPD im Rückblick auf die Tätigkeit des Ausschusses, über dessen Abschlussbericht der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause debattiert hat.

21.08.17 - Mit einem Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen soll "klarstellend" ein gesetzlicher Anspruch der Abgeordneten auf Informationszugang verankert werden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "über den Zugang von Abgeordneten zu Informationen" vorgelegt. Damit soll klargestellt werden, "dass Abgeordnete einen unmittelbaren Informationszugang zu den öffentlichen Informationen (Akten etc.) des Bundes haben", wie die Fraktion in der Begründung ausführt. Darin verweist sie darauf, dass heute jeder Bürger nach den Informationsfreiheitsgesetzen grundsätzlich "unmittelbaren Zugang zu Schriftstücken, Akten, Dateien etc. des öffentlichen Bereichs" habe. Mitgliedern des Bundestages werde "ein entsprechendes Recht aus ihrem Abgeordnetenstatus hingegen in der - allerdings nicht konsistenten - Praxis der Bundesregierung immer wieder bestritten".


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