06.09.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach der weltweiten Finanzkrise wurde auch auf europäischer Ebene der Finanzsektor in vielerlei Hinsicht massiv reguliert
Mit dem Straftatbestand des § 299 StGB ist es bisweilen wie mit dem Elfmeterschießen: Je mehr man darüber nachdenkt, desto unsicherer wird man



06.09.17 - Die neue Institutsvergütungsverordnung - im Widerstreit mit dem Arbeitsrecht
Nach der weltweiten Finanzkrise wurde auch auf europäischer Ebene der Finanzsektor in vielerlei Hinsicht massiv reguliert. Ein Teil der getroffenen Maßnahmen befasste sich hierbei mit der Vergütungspolitik von Banken und Finanzdienstleistern. Im Oktober 2010 war vor diesem Hintergrund erstmalig die Institutsvergütungsverordnung ("InstVV") in Kraft getreten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hierbei insbesondere die variable Vergütung von Mitarbeitern in Instituten umfassend reguliert. Diese Regelungen wurden Anfang 2014 erheblich ausgeweitet.

06.09.17 - Die neuen Vorgaben nach MiFID II - Teil 3 - Die Zulässigkeit und Offenlegung von Zuwendungen
Der nachfolgende Beitrag ist der letzte Teil einer dreiteiligen Serie zur MiFID II und beleuchtet die zukünftigen Pflichten hinsichtlich der Zulässigkeit und Offenlegung von Zuwendungen (sog. Inducements). Die maßgeblichen Anforderungen für die Gewährung bzw. Entgegennahme von Zuwendungen ergeben sich aus der MiFID II, den ergänzenden Bestimmungen der delegierten Richtlinie vom 7.4.20163 und der Verordnung vom 25.4.2016 zu den organisatorischen Anforderungen. Daneben hat die ESMA sog. Q&As zu Anlegerschutzthemen nach MiFID II veröffentlicht, die in regelmäßigen Abständen bearbeitet bzw. aktualisiert werden und u.a. nähere Auslegungshinweise zur Zuwendungsrelevanz von Finanzanalysen ("Research") beinhalten.

06.09.17 - Kopplungsgeschäfte und Korruption (§ 299 StGB) - Die Grenzen der Privatautonomie
Mit dem Straftatbestand des § 299 StGB ist es bisweilen wie mit dem Elfmeterschießen. Je mehr man darüber nachdenkt, desto unsicherer wird man. Das KorrBek 20151 hat daran nichts geändert. Das Vorgehen von Ermittlungsbehörden trägt oft ebenfalls nicht zur Rechtssicherheit bei. Diese Ausführungen sollen mehr Klarheit in die Auslegung des § 299 StGB bringen. Der sehr allgemein gefasste Straftatbestand droht nicht zuletzt infolge eines Sachverhalts aus dem Jahr 2010, bei dem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnete, jegliche Konturen zu verlieren. Was war passiert?

06.09.17 - Unter Beobachtung - Der amerikanische Monitor im deutschen Unternehmen
Volkswagen bekommt ihn, Siemens, Daimler und Bilfinger hatten oder haben ihn schon: Einen sog. "unabhängigen Monitor", der sie nach einem strafverfahrensbeendenden Vergleich mit US-amerikanischen Behörden über Jahre in ihrem Unternehmen begleitet und überprüft. Was genau aber ist die Mission eines solchen Monitors? Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht sein Mandat, und welche Befugnisse hat er folglich? Welche Folgen kann seine Tätigkeit im Einzelnen für das Unternehmen nach sich ziehen? Handelt es sich bei ihm tatsächlich um einen "Ethik-Sheriff", Bewährungshelfer oder Aufpasser, wie oft angenommen wird?


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