06.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Neue europäischen Regelungen sollen das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Funktionieren der Finanzmärkte stärken, damit zur Transparenz, Effizienz und Integrität der Finanzmärkte beitragen und letztlich auch den Anlegerschutz verbessern
Mit dem Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) am 3.7.2016 ist das gerade einmal zwölf Jahre alte Insiderverzeichnis des WpHG schon wieder Rechtsgeschichte



06.12.16 - Compliance ist im Markt, aber noch nicht im Recht - Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Über ein Compliance-Management-System (CMS) zu verfügen, hat sich mittlerweile zur Regel entwickelt, wie die Ergebnisse der jüngsten Studie von PwC zur Wirtschaftskriminalität 2016 zeigen. Nur noch eine Minderheit der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern hat kein CMS. Unserer Befragung im Herbst 2015 zufolge verfügten 76 Prozent der Unternehmen über ein CMS und bei weiteren 13 Prozent befand es sich in der Planung.

06.12.16 - Das FCPA Pilot-Programm - Wesentliche Inhalte und Bewertung
Am 5.4.2016 stellte Leslie Caldwell (Assistant Attorney General, Criminal Division, Department of ]ustice, DO]l) ein neues Programm vor, welches sich mit der Verfolgung von Verstößen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPN) befasst. Das Programm ist unter dem Namen "FCPA Pilot Program" bekannt. Es soll die Bedeutung unterstreichen, die das DOJ (weiterhin) der Identifizierung, Bekämpfung und Verfolgung von Verstößen gegen den FCPA beimisst. Zur Verdeutlichung dieser Bedeutung stellt das DOJ drei Maßnahmen dar.

06.12.16 - Insiderverzeichnis des WpHG schon wieder Rechtsgeschichte
Mit dem Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) am 3.7.2016 ist das gerade einmal zwölf Jahre alte Insiderverzeichnis des WpHG schon wieder Rechtsgeschichte. Abgelöst worden ist es durch die "Insiderliste", die sich indes nicht nur durch ihren Namen, sondern auch in Zuschnitt und Anwendungsbereich - und zwar durchaus erheblich - von ihrem Vorgänger unterscheidet.

06.12.16 - Das neue Kapitalmarktmissbrauchsrecht für Emittenten
Am 1.7.2016 wurde das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) verkündet und überwiegend am 2.7.2016 in Kraft getreten. Wie zahlreiche nationale Vorschriften im Bereich der Finanzmärkte dient auch dieses Gesetz in erster Linie der Anpassung an neue europäische Vorgaben, insbesondere der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr.596/2014; Market Abuse Regulation, MAR) und der Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Richtlinie 2014/57/EU; Marktmissbrauchsrichtlinie, Crim-MAD).


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

05.12.16 - Berücksichtigung von Compliance-Programmen bei der Bußgeldbemessung - Vorbild USA?

05.12.16 - Kairos für Compliance oder wie die Gunst des Augenblicks nutzen?

05.12.16 - Umgehung von Compliance als tatbestandausschließender Exzess bei § 130 OWiG

05.12.16 - Compliance-Kommunikation braucht Kopf und Bauch


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen