10.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das US-Unternehmen Facebook wird die neuen Nutzungsbedingungen in Kraft setzen
Die Deutsche Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend



10.02.15 - Facebooks neue Datenrichtlinie trat am 30.01.2015 in Kraft
Eine kritische Durchsicht der angekündigten Änderungen von Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie von Facebook zum 30. Januar 2015 hat datenschutzrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des beschriebenen Umfangs und der Art der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer aufkommen lassen.

10.02.15 - Facebook: WhatsApp-Daten werden derzeit nicht im Rahmen der Facebook-Dienste von dem Unternehmen genutzt, da hierzu laut Angaben von Facebook WhatsApp erst ihre Nutzungsbedingungen ändern müsste
Das US-Unternehmen Facebook wird die neuen Nutzungsbedingungen in Kraft setzen. Das teilte Richard Allan, der für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, bei einer Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit. Forderungen etwa des ebenfalls anwesenden Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, damit bis zur Klärung offenere Kritikpunkte zu warten, wies Allan zurück. Es verwies darauf, dass sich die angebotenen Dienste des Unternehmens weiterentwickelt hätten und somit neue Nutzungsbedingungen sinnvoll seien. In Hinblick auf die in den neuen Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zur personalisierten Werbung sowie zu Standortdiensten verwies Allan auf sogenannte "Opt-Out"-Regeln, die dem Nutzer ermöglichen würden, diese Funktionen auszuschalten.

10.02.15 - Deutsche Bundesregierung: Drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten nie sonn- oder feiertags
Die Deutsche Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3611). Sie betont darin auch die Zuständigkeit der Länder, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Anlass der Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014.

10.02.15 - Das Land Baden-Württemberg zieht Zusagen im Rundholzverfahren zurück
Im Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen der dort praktizierten gebündelten Rundholzvermarktung hat das Land seine Zusagen zurückgezogen. Die Zusagen waren darauf gerichtet, die Rundholzvermarktung des Landes künftig auf eine kartellrechtskonforme Basis zu stellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir bedauern die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg. Die vom Land angebotenen Zusagen waren geeignet, die kartellrechtlichen Probleme der gemeinsamen Holzvermarktung durch Forst BW zu beseitigen. Unser Anhörungsschreiben vom Dezember des vergangenen Jahres enthielt insofern keine neuen Forderungen oder überraschenden rechtlichen Bewertungen. Wir werden unser Verfahren jetzt zügig fortsetzen."

10.02.15 - Das Normsetzungsverfahren des neuen Standards "ISO 19600 Compliance Management Systems-Guidelines" ist beendet
ISO 19600 wurde mit dem Ziel entwickelt, international einheitliche Empfehlungen zur Ausgestaltung von CMS zu geben, und er steht damit ergänzend neben weiteren "generic guidelines" wie z.B. ISO 31000 (Risk Management -Principles and Guidelines) und ISO 26000 (Guidance on social responsibility). Der Standard formuliert keine verbindlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von CMS und ist somit keine zertifizierbare Managementsystem-Norm wie z.B. ISO 9001 (Quality management systems - Requirements) oder ISO 22301 (Societal security - Business continuity management systems Requirements). Setzt sich der Standard durch, wird die einheitliche Ausgestaltung von CMS zu einer höheren Vergleichbarkeit der eingerichteten Systeme führen, insbesondere auch im Verhältnis zu in- und ausländischen Geschäftspartnern und Lieferanten. Eine Prüfung der Systeme wird zu einer höheren Transparenz und Übersichtlichkeit beitragen.


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